Bewerbung um das Deutschlandstipendium an der TUM
300 Euro monatlich sowie hervorragende Netzwerkmöglichkeiten: Entscheidend ist Ihr individueller Beitrag – und nicht ausschließlich Ihre akademischen Leistungen.
Bewerbungszeitraum für das Förderjahr 2024/2025
Der Bewerbungszeitraum für das Förderjahr 2024/25 findet statt vom 17.06.2024 bis 30.06.2024. Ausschließlich Abiturienten des Jahres 2024 können sich in einem zweiten Bewerbungszeitraum vom 15.07.2024 bis 28.07.2024 bewerben.
Der Link zum Bewerbungsformular für das Jahr 2024/25 wird im Mai/Juni 2024 hier bekanntgegeben.
Die wichtigsten Information in Kürze
Bewerbung
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium ist eine reine Online-Bewerbung. Es können sich sowohl Bachelor- und Masterstudierende der TUM, als auch Abiturientinnen und Abiturienten, die zum kommenden Semester ihr Studium an der TUM aufnehmen möchten, bewerben.
300 Euro im Monat
Werden Sie in das Deutschlandstipendium aufgenommen, so erhalten Sie 300 Euro im Monat, die zur Hälfte durch einen Fördernden und zur anderen Hälfte durch den Staat gezahlt werden.
Sie erhalten in den meisten Fällen außerdem wertvollen Kontakt zu Ihrem Fördernden und über diesen häufig ebenfalls eine ideelle Förderung.
Laufzeit
Ein volles Stipendium hat einen Umfang von 12 Monaten (01.10.-30.09.).
Die Förderdauer kann auch kürzer sein, zum Beispiel wenn Sie als Stipendiat nachrücken und aus Restmitteln gefördert werden oder wenn Sie die Voraussetzungen für das Stipendienprogramm nicht mehr erfüllen.
Bewerbung und Vergabe
Im folgenden finden Sie alles Wichtige rund um die Bewerbung um das Deutschlandstipendium an der TUM. Die FAQ-Seite des BMBF zum Deutschlandstipendium bietet außerdem umfangreiche zusätzliche Informationen zu allen allgemeinen Themen.
Voraussetzung für die Bewerbung
Wenn Sie in einem Studiengang an der TUM immatrikuliert sind und eine Matrikelnummer der TUM besitzen, können Sie sich bewerben.
Ebenso können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben, sobald Sie Ihre Bewerbung für einen Studiengang an der TUM abgegeben haben und eine Bewerbernummer erhalten haben.
Sie können nicht ins Programm aufgenommen werden, wenn Sie die Regelstudienzeit überschritten haben, bereits eine leistungsorientierte Förderung von 30€ oder mehr pro Monat erhalten oder an der TUM promovieren.
Ausgeschlossen sind außerdem Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an der TUM ihren Auslandsaufenthalt absolvieren.
Ja, Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an der TUM. Grundlage für die Auswahl ist die Note Ihres letzten Abschlusses.
Wenn Sie ein Angebot für ein Deutschlandstipendium von uns erhalten und dieses annehmen möchten, müssen Sie einen deutschen Wohnsitz und eine deutsche Bankverbindung haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht nachweisen können, verfällt das Angebot zur Förderung. Kümmern Sie sich daher bitte frühzeitig um diese Voraussetzungen und falls nötig auch um ein Visum.
Sie dürfen im Förderzeitraum keine weitere begabungs- und leistungsorientierte Förderung beziehen, die einen Monatsdurchschnitt von 30 € oder mehr beträgt. Eine Förderung zur Promotion ist mit einem Deutschlandstipendium nicht möglich.
Die Förderungshöchstdauer ist durch die Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs begrenzt. Die Förderung dauert in der Regel 12 Monate, kann aber grundsätzlich bei einer Wiederbewerbung erneut vergeben werden, solange das Kriterium der Regelstudienzeit erfüllt ist.
Sonderfall individuelle Regelstudienzeit: Das Deutschlandstipendium soll auch in Zeiten der Pandemie eine Unterstützung sein, damit Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen können. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie sich aufgrund der Pandemie über der ursprünglichen Regelstudienzeit in der individuellen Regelstudienzeit befinden. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall im Bewerberformular ein entsprechendes Feld ausfüllen müssen, in dem Sie eine kurze Stellungnahme abgeben. Hierbei ist kurz zu erklären, aus welchen Gründen Sie die ursprüngliche Regelstudienzeit überschreiten.
Weitere Sonderfälle: Bei Verlängerung der Studiendauer aufgrund einer Beurlaubung wegen schwerwiegender Gründe, wie z. B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes, kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass während der Beurlaubung der oben genannten Gründe keine Auszahlung möglich ist. Gerne können Sie sich über ein Stipendium für ein Studium mit Kind bei der Studentenhilfe München informieren.
Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben.