• 27.8.2013

Senat

Neue Satzung zum "Diplom-Ingenieur (TUM)"

Die Technische Universität München (TUM) hat durch Senatsbeschluss satzungsrechtlich festgelegt: Alle Absolventen und Absolventinnen, die an der TUM oder ihrer Rechtsvorgängerin (TH München, bis 1971) einen Diplomgrad für einen ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss erworben haben, können wahlweise die Titel „Diplom-Ingenieur (TUM)“ oder "Diplom-Ingenieur Univ. (TUM)" führen. Dazu bedarf es keiner gesonderten Urkunde. Auf besonderen Wunsch stellt die TUM eine Bescheinigung aus.

Ein Maschinenbau-Student fertigt am Zeichenbrett eine Konstruktionszeichnung an. (Foto: Uli Benz)
Ein Maschinenbau-Student fertigt am Zeichenbrett eine Konstruktionszeichnung an. (Foto: Uli Benz)

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