Rückmeldesperre

Wenn Sie eine Rückmeldesperre erhalten haben, bedeutet das, dass Sie sich für das nächste Semester vorerst nicht zurückmelden können. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es zu einer Rückmeldesperre kommen kann wie Sie sie aufheben lassen können.

Was ist eine Rückmeldesperre?

Die Rückmeldesperre bedeutet, dass eine Rückmeldung für das nächste Semester vorerst nicht möglich ist. Der Grund kann in TUMonline eingesehen werden.

Die Rückmeldesperre wird verhängt, wenn ein Umstand eintritt, der das Weiterstudieren verhindert.

Die Universität verhängt eine Rückmeldesperre, bis die Studierenden einen Nachweis einreichen, dass der Umstand beseitigt wurde.

Studierende sind dann verpflichtet, so bald wie möglich einen Nachweis einzureichen, damit die Sperre aufgehoben werden kann.

Was muss ich tun, wenn ich eine Rückmeldesperre erhalten habe?

Bitte informieren Sie sich in TUMonline über den Grund für Ihre Rückmeldesperre und darüber, wie Sie ihn beseitigen können.

Erst wenn ein korrekter Nachweis eingereicht wurde (siehe unten) können die Sperre aufgehoben und das Studium fortgesetzt werden.

Wo kann ich den Grund für die Rückmeldesperre sehen?

Wenn für Sie eine Rückmeldesperre besteht, sehen Sie das in TUMonline auf der Informationsseite, die sich nach der Eingabe Ihrer Login-Daten öffnet. Nach dem Klick auf “Mehr Informationen” sehen Sie Details zur Sperre, darunter den Grund, warum sie verhängt wurde.

Ansicht des Hinweises auf der Informationsseite in TUMonline
Ansicht zur Detailseite zur Sperre in TUMonline

Bis wann kann die Rückmeldesperre aufgehoben werden?

Eine Rückmeldesperre wird für das folgende Semester verhängt und sollte möglichst bis Semesterbeginn aufgehoben werden.

Die Rückmeldesperre kann maximal bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (Einschreibungsfrist) aufgehoben werden. Danach ist keine Rückmeldung für das Semester mehr möglich.

Was kann ich tun, wenn ich wegen der Rückmeldesperre exmatrikuliert wurde?

Wenn die Rückmeldesperre bis zum Semesterbeginn nicht aufgehoben wurde, erfolgt eine Exmatrikulation.

Die Exmatrikulation kann auf Antrag per E-Mail aufgehoben werden, wenn der Grund für die Sperre beseitigt wurde.

Bitte schicken Sie eine E-Mail an studium(at)tum.de mit der Bitte um Aufhebung der Exmatrikulation, dem Nachweis-Dokument (siehe unten) und einem Überweisungsbeleg über den Semesterbeitrag. Die Exmatrikulation kann maximal bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (Einschreibungsfrist) aufgehoben werden.

Welche möglichen Gründe gibt es für eine Rückmeldesperre?

Eine Rückmeldesperre kann unterschiedliche Gründe haben. Dies sind die häufigsten:

Studienfachberatung

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+49 89 289 22245
studiumspam prevention@tum.de

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