Doppelstudium/Lehramtstudierende

Generell gilt: Wenn Sie an den Standorten München, Garching oder Weihenstephan studieren, dann müssen Sie den Solidarbeitrag für das Semesterticket bezahlen. Dieser Betrag wird in jedem Fall nur einmalig pro Semester fällig. Der Aufdruck für die MVV wird nur an der Hochschule auf die StudentCard gedruckt, an der Sie den Solidarbeitrag bezahlt haben. 

Studierende, die gleichzeitig für zwei Studiengänge an der TUM (Doppelstudium) eingeschrieben sind, müssen den Grundbeitrag für das Studierendenwerk München Oberbayern nur einmal bezahlen.

Studierende, die gleichzeitig für zwei Studiengänge innerhalb Bayerns eingeschrieben sind, müssen den Grundbeitrag für das Studierendenwerk nur einmal bezahlen.

Studierende, die gleichzeitig für einen Studiengang innerhalb Bayerns und einen Studiengang außerhalb Bayerns eingeschrieben sind, müssen den Semesterbeitrag an der TUM bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer anderen Hochschule oder Universität, ob Sie auch dort den Semesterbeitrag bezahlen müssen.

Lehramtstudierende

Lehramtstudierende, die an der LMU und an der TUM studieren, zahlen den Semesterbeitrag nur einmal: 

  • an der LMU: Lehramt an Gymnasien, Realschulen sowie Grund-, Mittel- und Förderschulen
  • an der TUM: Lehramt an beruflichen Schulen (B.Ed. / M.Ed. Berufliche Bildung) und Lehramt an Gymnasien (B.Ed. / M.Ed. Naturwissenschaftliche Bildung)

Ihre Zahlung an der LMU weisen Sie durch die Immatrikulationsbescheinigung der LMU und den Zahlungsnachweis der LMU nach.

  • Studierende in Staatsexamensstudiengängen, die ihr Erstfach an der LMU und Sport als Unterrichtsfach im Zweitfach an der TUM belegen, müssen die Zahlung nicht mehr nachweisen, wenn sie sich dem 15.01. (für eine Rückmeldung zum Sommersemester) bzw. vor dem 15.06. (für eine Rückmeldung zum Wintersemester) an der LMU rückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Rückmeldung an der TUM erfolgt in diesem Fall automatisch durch Datenabgleich zwischen den beiden Universitäten.
    Erst- und Neueinschreiber dieser Fächerkombination weisen ihre Immatrikulation an der LMU einmalig durch Vorlage ihrer LMU-Immatrikulationsbescheinigung und dem Zahlungsnachweis der LMU an der TUM nach.
    Bitte schicken Sie die Nachweise vor der Rückmeldefrist an beitragsmanagementspam prevention@zv.tum.de
  • Studierende im Didaktikfach Sport und Sport als Erweiterung oder Drittfach werden nicht automatisch an der TUM rückgemeldet bzw. von Beiträgen befreit. Sie können nur von den Beiträgen befreit werden, wenn jedes Semester die Zahlungsbestätigung der LMU vorgelegt wird. Die Nachweise müssen eingereicht werden, sobald diese von der LMU zur Verfügung gestellt werden. 
    Senden Sie dazu folgende Dokumente an beitragsmanagementspam prevention@zv.tum.de:

    • Ihren Zahlungsnachweis der LMU (Dokument mit Verifizierungsnummer)

    • sowie eine Immatrikulationsbestätigung der LMU (für das Semester, in welches die Rückmeldung erfolgen soll) 

  • Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Rückmeldefrist die offiziellen Nachweise der LMU noch nicht vorliegen sollten, senden Sie uns einen Screenshot Ihres Beitragskontos der LMU und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der LMU.
    Die offizielle Zahlungsbestätigung mit Verifizierungsnummer für das Semester, für das Sie sich rückmelden, ist baldmöglichst nachzureichen. 

Kontakt Beitragsmanagement

TUM Center for Study and Teaching
Beiträge und Stipendien

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Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

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Tel. +49 89 289–28064; –28063
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