Rückerstattung des Semesterbeitrags für Studierende am Campus Straubing

Es gibt für Studierende des Campus Straubing zwei verschiedene Rückerstattungsanträge. Welcher Antrag verwendet werden muss ist abhängig davon, wann Sie den Antrag stellen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Rückerstattung vor Semesterbeginn über die TUM

Diese Regelungen gelten nur bei Eingang des Rückerstattungantrages bis 30.09. (für Erstattung des Beitrags für Wintersemester) bzw. bis 31.03. (für Erstattung des Beitrags für Sommersemester).

  • Wenn Sie auf Ihren Studienplatz bis 30.09/31.03.verzichten.
  • Wenn die Exmatrikulation bis zum letzten Tag des vorherigen Semesters erfolgte.
  • Befreiung aufgrund Schwerbehinderung.

Rückerstattung nach Semesterbeginn über das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Studierende am Campus Straubing können den bereits entrichteten Grundbeitrag nach Beginn des Semesters (01.10./01.04.) auf Antrag beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz rückfordern. Bitte lesen Sie hierzu die Satzung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz durch. Erstattungen sind nur unter den festgeschrieben Voraussetzungen und bei Einhaltung der Fristen möglich.

Gründe für eine Rückerstattung für Studierende am Campus Straubing können sein: 

Schwerbehinderung
Doppelimmatrikulation
Exmatrikulation
Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang

Bitte schicken Sie Ihren Antrag direkt an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz mit Angabe einer gültigen Bankverbindung.

Wenn eine validierte Student Card nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie bis zu einer Woche nach Vorlesungsbeginn in einem neuen Semester noch Prüfungen ablegen, die dem vorhergehenden Semester zugeordnet sind, dann müssen Sie sich dafür nicht rückmelden. Dazu zählt auch ein nach der FPSO abzulegendes Kolloquium als letzte Prüfungsleistung.

Eine Ausnahme bildet die Abgabe Ihrer Thesis - dazu müssen Sie in jedem Fall immatrikuliert sein.

Die verbindlichen Regelungen finden Sie in § 14 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München.

Wie kann ich eine Rückerstattung beantragen?

  • Geben Sie Ihre Student Card fristgerecht persönlich am Service Desk der TUM am Stammgelände zurück oder entwerten Sie sie in einem Validierungsautomaten. Alternativ können Sie die Karte per Einschreiben an uns senden: TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München. Bitte beachten Sie oben genannte Fristen für die Rückgabe der StudentCard.
  • Vor Semesterbeginn bis (30.09./31.03.): Füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung aus, den Sie in Ihrem TUMonline-Account unter dem Menüpunkt „Beitragsstatus“ finden, und schicken Sie ihn als E-Mail an beitragsmanagement(at)zv.tum.de. . 
  • Nach Semesterbeginn ab (01.10./01.04.): Füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung aus und schicken Sie diesen per Post an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Kontakt Beitragsmanagement

TUM Center for Study and Teaching
Beiträge und Stipendien

Persönliche Sprechstunden:

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Raum 0196

Kontakt:
Tel. +49 89 289–28088
beitragsmanagementspam prevention@zv.tum.de

HSTS