Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie an der Technischen Universität München (TUM) studieren möchten, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder eine berufliche Qualifikation nachweisen. Die Fachhochschulreife alleine berechtigt nicht zu einem Studium an der TUM.
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben
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Internationale Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Internationalen Schule in Deutschland erworben haben.
Beruflich Qualifizierte sowie Meister/innen und Gleichgestellte
- Meisterinnen und Meistern sowie ihnen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
- Beruflich Qualifizierten wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis - jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich - die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.