Rückmeldesperre
Wenn Sie eine Rückmeldesperre erhalten haben, bedeutet das, dass Sie sich für das nächste Semester vorerst nicht zurückmelden können. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es zu einer Rückmeldesperre kommen kann wie Sie sie aufheben lassen können.
Was ist eine Rückmeldesperre?
Die Rückmeldesperre bedeutet, dass eine Rückmeldung für das nächste Semester vorerst nicht möglich ist. Der Grund kann in TUMonline eingesehen werden.
Die Rückmeldesperre wird verhängt, wenn ein Umstand eintritt, der das Weiterstudieren verhindert.
Die Universität verhängt eine Rückmeldesperre, bis die Studierenden einen Nachweis einreichen, dass der Umstand beseitigt wurde.
Studierende sind dann verpflichtet, so bald wie möglich einen Nachweis einzureichen, damit die Sperre aufgehoben werden kann.
Was muss ich tun, wenn ich eine Rückmeldesperre erhalten habe?
Bitte informieren Sie sich in TUMonline über den Grund für Ihre Rückmeldesperre und darüber, wie Sie ihn beseitigen können.
Erst wenn ein korrekter Nachweis eingereicht wurde (siehe unten) können die Sperre aufgehoben und das Studium fortgesetzt werden.
Wo kann ich den Grund für die Rückmeldesperre sehen?
Wenn für Sie eine Rückmeldesperre besteht, sehen Sie das in TUMonline auf der Informationsseite, die sich nach der Eingabe Ihrer Login-Daten öffnet. Nach dem Klick auf “Mehr Informationen” sehen Sie Details zur Sperre, darunter den Grund, warum sie verhängt wurde.
Bis wann kann die Rückmeldesperre aufgehoben werden?
Eine Rückmeldesperre wird für das folgende Semester verhängt und sollte möglichst bis Semesterbeginn aufgehoben werden.
Die Rückmeldesperre kann maximal bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (Einschreibungsfrist) aufgehoben werden. Danach ist keine Rückmeldung für das Semester mehr möglich.
Was kann ich tun, wenn ich wegen der Rückmeldesperre exmatrikuliert wurde?
Wenn die Rückmeldesperre bis zum Semesterbeginn nicht aufgehoben wurde, erfolgt eine Exmatrikulation.
Die Exmatrikulation kann auf Antrag per E-Mail aufgehoben werden, wenn der Grund für die Sperre beseitigt wurde.
Bitte schicken Sie eine E-Mail an studium(at)tum.de mit der Bitte um Aufhebung der Exmatrikulation, dem Nachweis-Dokument (siehe unten) und einem Überweisungsbeleg über den Semesterbeitrag. Die Exmatrikulation kann maximal bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (Einschreibungsfrist) aufgehoben werden.
Welche möglichen Gründe gibt es für eine Rückmeldesperre?
Eine Rückmeldesperre kann unterschiedliche Gründe haben. Dies sind die häufigsten:
Die Krankenversicherung hat gemeldet, dass Sie dort nicht oder nicht mehr studentisch krankenversichert sind oder Ihr Versicherungsstatus sich geändert hat.
Bitte informieren Sie Ihre Krankenversicherung, dass Sie an der TUM zugelassen sind und studieren möchten. Sobald die gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus bestätigen kann, wird dieser digital an die TUM gemeldet und Ihre Rückmeldesperre wird aufgehoben.
Auch vor der Ersteinschreibung kann eine Rückmeldesperre in TUMonline hinterlegt sein, wenn noch keine digitale Meldung der Krankenversicherung bei der TUM eingegangen ist. Die Immatrikulation ist erst möglich, wenn diese eingegangen ist.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich deshalb vor einer Immatrikulation an der TUM mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen. Hier finden Sie alle Informationen zur Krankenversicherungspflicht.
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, muss Ihre neue Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus gegenüber der TUM erneut bestätigen.
Bitte melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und teilen ihr mit, dass sie den Status digital an die TUM melden muss (die Nummer der TUM lautet H0001558). Wenn die Meldung eingegangen ist, wird die Rückmeldesperre aufgehoben.
Hier finden Sie alle Informationen zur Krankenversicherungspflicht.
Ihre Krankenversicherung hat gemeldet, dass Sie die Krankenversicherungsbeiträge nicht oder nicht vollständig gezahlt haben.
Bitte begleichen Sie den ausstehenden Betrag schnellstmöglich. Die Krankenkasse meldet es der TUM automatisch, wenn die Beiträge bezahlt sind. Dann wird die die Rückmeldesperre aufgehoben.
Die Verarbeitung der digitalen Meldung an die TUM kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Sie haben von Ihrer School Prüfungsauflagen erhalten. Wenn Sie die Prüfungen bestanden haben, wird die Sperre aufgehoben.
Für mehr Details und Anfragen nach Fristverlängerung kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Ihrer School. Kontaktdetails erhalten Sie im Suchfeld im rechten Randmenü.
Sie haben ein Studium begonnen und sich verpflichtet, innerhalb einer Nachreichfrist den Nachweis über ein absolviertes Praktikum einzureichen.
Die Sperre kann aufgehoben werden, wenn Sie das Praktikum absolviert und bei Ihrer School nachgewiesen haben.
Für Fragen zum Praktikum und zu der Aufhebung der Sperre wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung oder Praktikumsverwaltung Ihrer School.
Sie sind vorläufig in einen Masterstudiengang eingeschrieben worden und müssen noch Abschlussdokumente aus Ihrem Bachelor nachreichen. Dies kann sich insbesodere auf die folgenden Dokumente beziehen:
- Fehlendes Studienabschlusszeugnis Bachelor
- Fehlende Studienabschlussurkunde
- Fehlendes Fächer- und Notentranskript bisheriger Studien
Die Sperre wird aufgehoben, wenn Sie die Abschlussdokumente in der korrekten Form eingereicht haben. Bitte prüfen Sie in Ihrem Bewerbungs-Account in TUMonline (siehe https://www.tum.de/studium/bewerbung/onlinebewerbung/onlinebewerbung-status/), welche Dokumente fehlen und ob diese als beglaubigte Kopien postalisch eingereicht werden sollen. Die Sperre wird aufgehoben wenn die Dokumente formgerecht eingetroffen sind.
Sie haben das Passbild für Ihre Student Card noch nicht hochgeladen.
Die Sperre wird aufgehoben, sobald Sie das Passbild hochgeladen haben. Dafür melden Sie sich in Ihrem TUMonline-Account an und laden im Bereich „Immatrikulation“ in der Applikation „TUMcard Passfoto Upload“ ein aktuelles Passfoto hoch.