Sprachnachweise

Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sprachnachweise Sie bei der Bewerbung für einen Studiengang einreichen können.

Lehrveranstaltungen an der TUM werden in zwei Unterrichtssprachen angeboten: Deutsch und Englisch. Es gibt Studiengänge, in denen alle Lehrveranstaltungen entweder vollständig auf Deutsch oder vollständig auf Englisch angeboten werden. In einigen Studiengängen können oder müssen Sie Lehrveranstaltungen bzw. Module sowohl auf Deutsch wie auf Englisch belegen. Je nach Studiengang und Studienschwerpunkt brauchen Sie deshalb unterschiedliche Sprachkenntnisse.

Mit den hier genannten Nachweisen erfüllen Sie die Mindestanforderung für die Zulassung zu einem Studiengang. Abhängig vom gewählten Studium und Ihren individuellen Voraussetzungen kann es für einen erfolgreichen Studienabschluss aber erforderlich sein, Ihre sprachlichen Fähigkeiten weiter auszubauen und zu vertiefen. Unser Sprachenzentrum kann Sie dabei unterstützen.

Informationen dazu, welche Nachweise Sie bei der Bewerbung für einen bestimmten Studiengang erbringen müssen, finden Sie auf den Übersichtsseiten zu unserem Studienangebot.

Sprachnachweisfinder

Sie sind sich noch nicht sicher, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen sollen?
Unser Sprachnachweisfinder zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. 

Sprachnachweise Deutsch

Sie müssen für alle deutschsprachigen Studiengänge bis zum Bewerbungsende ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Ausgenommen sind Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangs­berechtigung sowie deutsche Staatsangehörige mit internationaler Hochschulzugangs­berechtigung, die über mindestens 2 Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben (Nachweis erfolgt über Zeugnisse).

Bitte informieren Sie sich über die genauen Anforderungen der KMK (Kultusministerkonferenz) zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Eine Auflistung von Zertifikaten und Zeugnissen, die als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse anerkannt sind, finden Sie in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen der KMK (pdf, 391 KB).

Informationen zu Deutschnachweisen für Austauschstudierende finden Sie beim TUM Global & Alumni Office.

Sprachnachweise Englisch

Für englischsprachigen Studiengänge müssen Sie in der Regel ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen.

Laden Sie dazu einen anerkannten Nachweis Ihrer Englischkenntnisse bei der Onlinebewerbung hoch – je nach Art des Sprachnachweises Ihr offizielles Testergebnis, eine Kopie des Bescheids oder einen Screenshot aus Ihrem Onlinekonto bei dem Institut, bei dem Sie den Sprachnachweis abgelegt haben. Es müssen alle Informationen enthalten sein, die wir für eine Verifizierung benötigen. Es werden nur Sprachzertifikate aus der unten stehenden Liste anerkannt. Andere Sprachzertifikate werden nicht anerkannt.

Infobox

Bitte beachten Sie:

Für die Bachelorstudiengänge

erfolgt der englische Sprachnachweis im Eignungsfeststellungsverfahren. Ein englisches Sprachzertifikat muss hier bei der Bewerbung nicht vorgelegt werden.

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung. Bitte beachten Sie auch die Sammeländerungssatzung zur Änderung der englischen Sprachnachweise (PDF, 142 KB).

Der Nachweis von Englischkenntnissen über Schulnoten (z.B. im Abitur) ist nicht länger möglich. Eine Ausnahme kann für Studiengänge gelten, für die der Sprachnachweis im Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt.

Hinweise zu Verifizierung und Gültigkeit
  • Vor einer vollständigen Onlinebewerbung über TUMonline können wir keine Anfragen zur Verifizierung von Sprachnachweisen bearbeiten. Auch direkt von den Anbietern per Post verschickte Sprachnachweise werden nicht berücksichtigt, wenn keine vollständige Onlinebewerbung vorliegt. Bitte laden Sie Ihren Sprachnachweis während der Onlinebewerbung im PDF-Format hoch.
     
  • Auch ältere anerkannte Sprachnachweise werden angenommen, wenn sie als PDF hochgeladen werden. Das Ablaufdatum auf dem Sprachnachweis ist dabei nicht relevant. Die Regelungen zu den Mindestnoten gelten auch für ältere Sprachnachweise. Im Zweifelsfall behält sich die TUM vor, eine Verifizierung zu verlangen.

Mehrsprachige Studiengänge

Einige Studiengänge setzen die Kenntnis von mehr als einer Sprache voraus. Manchmal kann zwischen deutschen und englischen Modulen gewählt werden, teilweise müssen aber sowohl deutsch- als auch englischsprachige Module absolviert werden. In diesen Fällen müssen Sie bei einer Bewerbung auch die entsprechenden Nachweise erbringen.

Informationen darüber, in welcher Sprache ein Studiengang angeboten wird, und welche Nachweise Sie benötigen, finden Sie in der Studiengangsdatenbank und der Fachprüfungsordnung.

Studienberatung und -information

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