Krankenversicherungspflicht
Alle Studierenden sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie ohne den Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht immatrikuliert werden können.
Für die Zulassung benötigen Sie keinen Nachweis Ihrer Krankenversicherung. Vor der Immatrikulation aber muss Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK etc.) digital an die TUM gemeldet werden.
Alle Bewerber:innen müssen sich deshalb vor einer Immatrikulation an der TUM mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen – unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen. Dies gilt auch für in Deutschland privat Versicherte.
Digitale Meldung des Versichertenstatus
Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, ob Sie
- bereits gesetzlich versichert
- oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Eine Befreiung kann vorliegen, wenn Sie privat oder im Ausland versichert sind.
Diese Prüfung Ihres Versicherungsstatus ist für Sie kostenlos. Wenn Ihr Versicherungsschutz nicht ausreicht, dann müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Sobald die gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus bestätigen kann, wird dieser digital an die TUM gemeldet (die Nummer der TUM lautet H0001558). Ohne diese Meldung der Krankenkasse werden Sie nicht immatrikuliert.
Bis zum Erhalt der digitalen Meldung von Ihrer Krankenkasse wird in Ihrem TUMonline-Konto eine Rückmeldesperre hinterlegt, die eine Immatrikulation verhindert. Nach Erhalt der digitalen Meldung wird die Rückmeldesperre automatisch aufgehoben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, muss Ihre neue Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus gegenüber der TUM erneut bestätigen.
Die Verarbeitung der digitalen Meldung an die TUM dauert in der Regel 2 Werktage. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Sollte die Rückmeldesperre nach dieser Zeit nicht aufgehoben sein, kontaktieren Sie bitte erneut Ihre Krankenkasse, damit die Meldung erneut korrekt geschickt wird.
Ausnahmen und Merkblatt
Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht gelten für Studierende ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, für Promotionsstudierende sowie für Teilnehmer:innen des Studienkollegs. Sie müssen keinen Nachweis ihrer Krankenversicherung einreichen.
Wenn Sie als internationale Studierende an die TUM kommen, besteht in der Regel immer eine Versicherungspflicht. Es gibt Sonderregelungen für einzelne Länder. Bitte wenden Sie sich im Zweifel zur Klärung Ihrer Versicherungspflicht an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick finden Sie auch in unserem Merkblatt zur Krankenversicherung.
Merkblatt zur Krankenversicherung
Bitte wenden Sie sich spätestens 2 Wochen vor Semesterbeginn an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, damit Ihr Versicherungsstatus rechtzeitig übermittelt wird.
Sie müssen die Übermittlung selbst beantragen, und sie erfolgt erst nach der Zulassung zum Studium.
Wenn Sie selbst Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind, dann wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung. Teilen Sie dort mit, dass Sie an der TUM studieren möchten – Ihr Versicherungsstatus wird dann direkt an die Universität übermittelt.
Wenn Sie über eine private Krankenversicherung versichert sind, können Sie eine entsprechende Bestätigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Waren Sie noch nie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung. Teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der TUM studieren werden. Ihr Versicherungsstatus wird dann direkt an die Universität übermittelt.
Studierende aus Ländern der Europäischen Union (EU)/EWR-Staaten müssen Ihren internationalen Auslandskrankenschein (früher E 111 oder E128) oder eine Kopie der EHIC-Karte an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland schicken. Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Versicherung im Heimatland oder eine Kopie der Krankenkassenkarte sind nicht ausreichend. Teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der TUM studieren werden. Ihr Versicherungsstatus wird dann direkt an die Universität übermittelt.
Die Behandlungskosten werden nun vom Arzt direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Wenn zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. Schweiz, Türkei oder Tunesien), dann müssen Sie einen Auslandskrankenschein Ihrer Krankenversicherung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland vorlegen. Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Versicherung im Heimatland oder eine Kopie der Krankenkassenkarte sind nicht ausreichend. Teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der TUM studieren werden. Ihr Versicherungsstatus wird dann direkt an die Universität übermittelt.
Wenn Sie aus einem Land nach Deutschland kommen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann empfehlen wir dringend den Abschluss einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung für die Dauer des Studiums. Wenden Sie sich dazu an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Nach Abschluss der Versicherung wird der Versicherungsstatus automatisch an die TUM übermittelt.
Die Kosten für Studierende belaufen sich derzeit auf ca. 120 bis 130 Euro pro Monat.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreien zu lassen, und bei Ihrer Heimatkrankenkasse zu bleiben. Diese Befreiung gilt dann aber für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden. In der Regel raten wir davon ab, da Sie die teilweise sehr hohen Kosten im Krankheitsfall erst selbst tragen müssen und dann eventuell später von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Zudem müssen Sie, wenn Sie keine deutsche Krankenversicherung abschließen, bei der Ausländerbehörde nachweisen, dass Ihre Krankenkasse aus dem Heimatland die Kosten für die ärztliche Behandlung zu 100% übernimmt und anerkennt, was selten möglich ist. Das kann dazu führen, dass Ihr Visum nicht ausgestellt wird.
Falls Sie sich dennoch für eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland entscheiden, müssen Sie dafür einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland eine amtlich bestätigte Übersetzung Ihrer bestehenden Versicherungspolice vorlegen.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland keine Krankenversicherung haben, dann müssen Sie sich in Deutschland für die Dauer Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl versichern. Das erfolgt in der Regel über ein Onlineformular bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse. Teilen Sie der Krankenkasse gleich mit, dass Sie an der TUM studieren möchten – Ihr Versicherungsstatus wird dann direkt an die Universität übermittelt.
Die Kosten für Studierende belaufen sich derzeit auf ca. 120 bis 130 Euro pro Monat.