Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
An der Technischen Universität München (TUM) werden ab Wintersemester 2024/25 Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten erhoben, die sich neu in einen Studiengang einschreiben.

Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen diese Gebühren gelten, in welcher Größenordnung sie erhoben werden und wie die TUM mit ihrer Hilfe Studium und Lehre für alle Studierenden verbessert.
- Das Studium an der TUM ist gebührenfrei
- für Studierende aus Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, umfasst die Mitgliedsstaaten der EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) oder gleichgestellten Staaten sowie aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.
- für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben.
- für Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits an der TUM immatrikuliert sind und diesen Studiengang fortsetzen.
- für Promotionsstudierende und Gaststudierende.
- für Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen, sowie Modul- und sonstige Studien.
- für Personen, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Studienkolleg an der TUM immatrikuliert sind.
- für die weiteren Personengruppen im Abschnitt „Wer muss die Gebühren zahlen?“
- Die TUM erhebt ab dem Wintersemester 2024/25 auf Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) (PDF, 1.08MB) Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
- Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Studienfach und wird im Oktober 2023 für jeden Bachelor- und Masterstudiengang bekanntgegeben. Für Bachelorstudiengänge wird die Gebühr pro Semester i.d.R. 2.000 oder 3.000 Euro, für Masterstudiengänge i.d.R. 4.000 oder 6.000 Euro betragen.
- Die Gebühren werden in erster Linie für die Verbesserung der Studienbedingungen, wie z.B. für die Weiterentwicklung der Lehre, für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten und die Verbesserung der studentischen Infrastruktur genutzt.
- Mit Einführung der Gebühren für internationale Studierende werden Möglichkeiten für den Erlass bzw. Stipendienprogramme geschaffen, um den Zugang zum Studium sozialverträglich zu gestalten.
FAQs zu Gebühren für internationale Studierende
Als eine international führende Universität ist es der Anspruch der Technischen Universität München, unseren Talenten die bestmöglichen Bedingungen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit zu bieten. Von Jahr zu Jahr vertrauen mehr junge Menschen aus aller Welt für ihre Zukunft auf die Möglichkeiten, die ihnen die TUM bietet. Diesem Vertrauen wollen wir auch weiterhin gerecht werden und unseren Studierenden den Zugang zu hervorragender Bildung und Ausbildung ermöglichen.
Dafür ist es unerlässlich, neben hervorragenden Persönlichkeiten in Forschung und Lehre auch den höchsten Standard bei der Infrastruktur, der Ausstattung, den Lernräumen, im Management und der Unterstützung unserer Studierenden anzubieten. Innerhalb Deutschlands und der EU gibt es Mechanismen und Vereinbarungen, die eine Finanzierung des Studiums aus öffentlichen Mitteln erlauben. Um auch internationalen Studierenden aus Drittstaaten, die nicht Teil dieses Bildungssystems sind, ein Studium an der TUM zu ermöglichen, erheben wir Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten. Diese Gebühren kommen über eine nachhaltige Sicherung von hervorragenden Studien- und Lernbedingungen allen Studierenden zugute.
Alle internationalen Studierenden aus Drittstaate müssen ab Wintersemester 2024/25 Gebühren bezahlen, wenn sie sich in einen neuen Studiengang an der TUM einschreiben.
Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind folgende Personengruppen:
- Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits in ihrem Studiengang an der TUM immatrikuliert sind. Sie müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Gebühren bezahlen.
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung innerhalb des deutschen Bildungssystems erworben haben (z.B. Abitur) oder über ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, das sie erfolgreich an einer deutschen Hochschule absolviert haben. Die Abschlussprüfung im Studienkolleg gilt nicht als deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Studierende, die sich über das Studienkolleg für ein Studium an der TUM qualifizieren, sind gebührenpflichtig.
- Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus folgenden Ländern bzw. Regionen müssen weiterhin keine Gebühren für ein Studium an der TUM entrichten:
- Deutschland
- Alle Länder des EWR (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
- Alle Länder mit entsprechenden Abkommen
- Personen mit gefestigtem Inlandsbezug, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Gefestigter Inlandsbezug bedeutet
- Sie haben sich selbst vor Beginn des Studiums insgesamt mindestens 5 Jahre in Deutschland aufgehalten oder
- mindestens ein Elternteil war insgesamt mindestens 3 Jahre während der letzten 6 Jahre in Deutschland und regelmäßig erwerbstätig.
- Studierende mit Behinderung
- Asylsuchende
Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind nach aktuellem Stand im August 2023 zudem alle
- Promotionsstudierenden
- Gaststudierenden
- Studierenden, die das Studienkolleg besuchen.
- Studierenden in Austauschprogrammen, denen eine entsprechende Regelung zugrunde liegt.
- Studierenden in Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen, Modulstudien oder sonstigen Studien.
Bitte beachten Sie: Für weiterbildende Studiengänge gelten weiterhin abweichende Regelungen.
Für besonders leistungsstarke oder bedürftige Studierende wird es Möglichkeiten geben, ein Stipendium zu erhalten oder einen Antrag auf Erlass der Gebühren zu stellen. Weitere Informationen dazu stellen wir so bald wie möglich zur Verfügung.
Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Studienfach und wird im Oktober 2023 für jeden Bachelor- und Masterstudiengang bekanntgegeben.
- Für Bachelorstudiengänge wird die Gebühr pro Semester i.d.R. 2.000 oder 3.000 Euro betragen.
- Für Masterstudiengänge wird die Gebühr pro Semester i.d.R. 4.000 oder 6.000 Euro betragen.
Unabhängig von den Studiengebühren müssen zudem die jeweiligen Semesterbeiträge bezahlt werden.
Die Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten werden ab Wintersemester 2024/25 bei einer Neueinschreibung in einen Studiengang an der TUM erhoben.
Alle Studierenden, die vor Wintersemester 2024/25 bereits in einem Studiengang an der TUM immatrikuliert sind, müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Gebühren bezahlen.
Die Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten dienen der weiteren Qualitätsverbesserung und zukunftsfähigen Entwicklung von Studium und Lehre für alle Studierenden der TUM. Dazu zählen:
- Lehrpersonal und Personen für die Betreuung unserer Studierenden
- Ausstattung und Bereitstellung von Lehr- und Lernräumen
- Lehrformate und Materialien
- Studierendenservice und Beratungsangebote
- Ausbau der für den Aufenthalt nötigen Infrastruktur für Studierende