Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

An der Technischen Universität München (TUM) werden ab Wintersemester 2024/25 Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten erhoben, die sich neu in einen Studiengang einschreiben.

Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen diese Gebühren gelten, in welcher Größenordnung sie erhoben werden und wie die TUM mit ihrer Hilfe Studium und Lehre für alle Studierenden verbessert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Studium an der TUM ist gebührenfrei
    • für Studierende aus Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, umfasst die Mitgliedsstaaten der EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) oder gleichgestellten Staaten sowie aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.
    • für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben.
    • für Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits an der TUM immatrikuliert sind und diesen Studiengang fortsetzen.
    • für Promotionsstudierende und Gaststudierende.
    • für Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen, sowie Modul- und sonstige Studien.
    • für Personen, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Studienkolleg an der TUM immatrikuliert sind.
      Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am Studienkolleg befreit nicht von der Gebührenpflicht in einem anschließenden Bachelorstudium.
    • für die weiteren Personengruppen im Abschnitt „Wer muss die Gebühren zahlen?“
  • Die TUM erhebt ab dem Wintersemester 2024/25 auf Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) (PDF, 1.08MB) Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten.
    • Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Studienfach und wird im November 2023 für jeden Bachelor- und Masterstudiengang bekanntgegeben. Für Bachelorstudiengänge wird die Gebühr pro Semester i.d.R. 2.000 oder 3.000 Euro, für Masterstudiengänge i.d.R. 4.000 oder 6.000 Euro betragen. Hier finden Sie die Gebührenhöhe für Ihren Studiengang.
    • Die Gebühren werden in erster Linie für die Verbesserung der Studienbedingungen, wie z.B. für die Weiterentwicklung der Lehre, für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten und die Verbesserung der studentischen Infrastruktur genutzt.
    • Mit Einführung der Gebühren für internationale Studierende werden Möglichkeiten für Erlasse und Stipendienprogramme geschaffen, um den Zugang zum Studium sozialverträglich zu gestalten.
  • Um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob Sie gebührenpflichtig sind, können Sie den Gebührenkompass nutzen.

Gebührenkompass: Ist Ihr Studium gebührenpflichtig?

Die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten werden ab dem Wintersemester 2024/25 ausschließlich für neu immatrikulierte Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erhoben.

 

FAQs zu Gebühren für internationale Studierende

Gebührenhöhe der einzelnen Studiengänge

Bachelorstudiengänge

Masterstudiengänge

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