Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Ob für Sie Studiengebühren anfallen, hängt vor allem von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Auch Ihre Vorbildung und Ihr Studiengang spielen dabei eine Rolle. Prüfen Sie hier, ob Sie Studiengebühren zahlen müssen, welche Ausnahmen gelten und was Sie dabei beachten sollten.

In der Regel zahlen Sie Studiengebühren, wenn Sie …
  • nicht aus einem EU-/EWR-Staat oder gleichgestellten Staat kommen (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen)

  • und sich neu in einen Bachelor- oder Masterstudiengang an der TUM einschreiben. 

Wichtig zu wissen: Die Teilnahme am Studienkolleg befreit nicht von der Gebührenpflicht in einem anschließenden Bachelorstudium. 

Ausnahmen finden Sie im FAQ unter „Wer muss die Gebühren bezahlen?“

In der Regel zahlen Sie keine Studiengebühren, wenn Sie …
  • aus einem EU-/EWR-Staat oder gleichgestellten Staat kommen (EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen). 

  • bereits vor dem Wintersemester 2024/25 an der TUM immatrikuliert waren und diesen Studiengang fortsetzen. 

  • ein Promotions-, Austausch- oder Gaststudium absolvieren oder während des Studienkollegs immatrikuliert sind. 

  • in einem Staatsexamensstudiengang oder sonstigen (nicht-abschlussbezogenen) Studium eingeschrieben sind. 

Gebührenkompass: Fallen für mich Studiengebühren an?

Ob Sie Studiengebühren zahlen müssen, können Sie mit dem Gebührenkompass unten schnell herausfinden. Die Höhe der Studiengebühren hängt von Ihrem Studiengang ab. Im Bachelor liegen die Gebühren pro Semester meist bei 2.000 oder 3.000 Euro, im Master bei 4.000 oder 6.000 Euro.  

 Die genauen Beträge finden Sie auf der Seite Ihres Wunschstudiengangs unter „Infos zum Studium“. Zusätzlich zahlen alle Studierenden einen Semesterbeitrag, der je nach Studienort variiert. 

Die Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten werden ab dem Wintersemester 2024/25 ausschließlich für neu immatrikulierte Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erhoben.

 

Reduzierung oder Befreiung von Studiengebühren

Wenn für Sie Studiengebühren anfallen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Wichtig: Sie müssen dafür immer fristgerecht einen Antrag stellen. Jeder Antrag wird individuell geprüft – ein Anspruch besteht also nicht automatisch. 

  • Erlass-Stipendien richten sich an Studierende mit besonders guten Leistungen oder finanzieller Bedürftigkeit. 

  • Befreiungen sind möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – zum Beispiel bei Kooperationsstudiengängen, während einer Beurlaubung oder bei gefestigtem Inlandsbezug. 

  • Erlasse kommen in besonderen persönlichen oder sozialen Situationen infrage – etwa bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen. 

Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlasse werden nicht ausgezahlt. Stattdessen werden sie direkt mit Ihren Studiengebühren verrechnet. 

TUM-Stipendium für internationale Studierende 
Die TUM unterstützt internationale Studierende mit Stipendien. Bei der Vergabe werden sowohl gute Studienleistungen als auch die finanzielle Situation berücksichtigt. Pro Semester erhalten Sie 500 bis 1.800 Euro als einmalige Studienbeihilfe. Eine Bewerbung ist jedes Semester erneut möglich. 

 

FAQ: Häufige Fragen zu den Studiengebühren

Gebührenpflicht und Höhe

Zahlung und Organisation

Sonderregelungen und Ausnahmen

Was Ihre Studiengebühren ermöglichen

Ihre Studiengebühren werden in erster Linie für die Verbesserung der Studienbedingungen genutzt – zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Lehre, den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten und die Verbesserung der studentischen Infrastruktur. Die folgenden Beispiele zeigen, was Ihre Studiengebühren konkret möglich machen.

HSTS