Evaluation und Aufstieg
Die TUM evaluiert die Leistung ihrer Professor:innen regelmäßig nach transparenten und verbindlichen Kriterien.
Diese wissenschaftliche Evaluation erfolgt nach besten internationalen Standards. Sie ist das integrale Element im Qualitätsmanagement des Berufungs- und Karrieresystems der TUM. Die Ergebnisse der Evaluationen sind entscheidend für einen Aufstieg im leistungsorientierten Karrieresystem der Universität.
- Die Evaluation erfolgt, unter Hinzuziehung externer Gutachter:innen, durch Faculty Search and Evaluation Committees auf Fakultätsebene sowie bei TUM Faculty Tenure Track durch das universitätsweite TUM Appointment and Tenure Board (Geschäftsordnung; PDF, 820 KB) auf Leitungsebene.
- Die im Dokument "Grundsätze für Evaluierungen im TUM Berufungs- und Karrieresystem (PDF 3,4 MB)" definierten Grundsätze sind zur Leistungsbewertung der Professor:innen verbindlich und konkretisieren das Statut zum Qualitätsmanagement des TUM Berufungs- und Karrieresystems.
Die definierten Grundsätze für Evaluierungen Berufungs- und Karrieresystem der TUM beinhalten die allgemein verbindlichen Kriterien zur Leistungsbewertung. Sie finden Anwendung
- bei der Tenure-Evaluierung von Assistant Professors
- beim Karriereaufstieg von Associate Professors zu Full Professors
- bei Direktberufungen sowie bei Post-Tenure Performance Monitorings von Associate und Full Professors.
Die Leistungsbewertung von Professoren:innen erfolgt in den Kategorien Forschung & Entwicklung • Akademische Lehre • Akademisches Engagement. Je nach Stufe im Karrieresystem werden unterschiedliche Erwartungen an die Leistungen der Professor:innen in diesen Evaluierungskategorien gestellt.
Unabhängig von der Karrierestufe wird von den Professor:innen erwartet, dass sie sich jenseits ihrer persönlichen Entwicklung als Forschende und Lehrende auch für die positive Entwicklung der Fakultät und der Universität im Ganzen einsetzen.
Für jede der Kategorien Forschung & Entwicklung • Akademische Lehre • Akademisches Engagement sind Kriterien festgelegt, anhand derer die Evaluierung der Kandidat:innen unter Berücksichtigung der im jeweiligen Fachgebiet international üblichen Bewertungsmaßstäbe erfolgt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass verbindliche Bewertungsmaßstäbe bekannt sind (Transparenzgebot) und diese den personenbezogenen Evaluierungen zugrunde gelegt werden (Verbindlichkeitsgebot).
Unter Berücksichtigung der im jeweiligen Fachgebiet international üblichen Bewertungsmaßstäbe werden für alle Leistungsevaluationen die im Folgenden definierten Kriterien als Bewertungsrahmen herangezogen. Dabei finden die wissenschaftliche Karrierestufe („akademisches Alter“) sowie die Lebensumstände der Kandidat:innen (z.B. Elternzeiten, Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Familienangehörigen, sonstige Dienste für die Allgemeinheit) angemessene Berücksichtigung.
Forschung & Entwicklung
- Methodische und konzeptionelle Neuentwicklungen
- Originalität und Kreativität der erbrachten wissenschaftlichen Arbeiten bzw. Qualität der klinischen Kompetenzen im internationalen Vergleich
- Publikationen mit substantiellem Eigenbeitrag in begutachteten Zeitschriften und Konferenzbeiträgen (peer-review)
- Internationale Reputation: Vortragseinladungen auf internationale Konferenzen (key note / plenary lectures), Preise / Auszeichnungen, Forschungsprofessuren, Stipendien (z.B. AvH)
- Wissenschaftliches Entwicklungspotenzial im internationalen Vergleich
- Eingeworbene Drittmittel in kompetitiven Verfahren (EU, DFG, BMBF, AiF, Industrie, Stiftungen etc.)
- Interdisziplinäre Verbundforschung: Sprecherschaft bzw. Beteiligung an koordinierten Forschungsprojekten (z.B. SFBs, GRKs, EU-, BMBF- bzw. AiF-Verbundprojekte)
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (z.B. erfolgreiche Betreuung von Promovierenden und Postdocs, Qualität der Anschlusspositionen bzw. Berufskarrieren der Absolvent:innen)
- Technische Innovationsfähigkeit: Anmeldung, Erteilung und Verwertung von Patenten, Initiierung von Technologietransferprojekten bzw. Unternehmensausgründungen
Akademische Lehre
- Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art (Vorlesungen, Seminare, Praktika etc.) und auf unterschiedlichen Ausbildungsstufen (BSc, MSc, PhD)
- Qualität der Lehrtätigkeit (Semester-Evaluierungsberichte der Studierenden, Stellungnahmen der Studiendekan:innen)
- Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache bzw. internationale Lehre
- Entwicklung bzw. Einführung neuer Lehrinhalte, didaktischer Lehrkonzepte bzw. Lehrformate
- (Inter-)nationale Preise bzw. Auszeichnungen für gute Lehre
- Betreuung von Semester-, BSc- und MSc-Arbeiten
- Teilnahme an didaktischen Fortbildungsmaßnahmen bzw. überfachlichen Veranstaltungen (z.B. ProLehre, Carl von Linde-Akademie)
- Verfassen von Lehrbüchern / Monographien (z.B. über neue Lehrmethoden und -konzepte)
- Organisation von bzw. Mitwirkung bei internationalen Konferenzen über Lehrmethoden und Bildungsforschung
Akademisches Engagement
zugunsten der TUM:
- Leitung von bzw. Beteiligung an hochschulinternen Kommissionen oder Gremien
- Aktive Mitwirkung am Hochschulmanagement (z.B. Vizepräsident:in, Dekan:in, Studiendekan:in, Dekan:in der TUM Graduate School, Mitglied des Senats bzw. des TUM Appointment and Tenure Board)
- Ausübung des Amtes der Frauenbeauftragten oder der Ombudsperson, besonderes Engagement für Bildungsausländer etc.
- Fachliche und wissenschaftliche Einbringung in die Entwicklungsstrategie von Fakultäten (z.B. als Mitglied des Fachbereichsrats), Integrative Research Center (z.B. TUM-IAS, MCTS, MSE), Zentralinstitute sowie der TUM im Ganzen (z.B. Forschungsbauanträge)
- Aktive Unterstützung der Internationalisierungspolitik der TUM (z.B. Gastprofessuren, Stipendien (AvH, DAAD), Unterstützung beim Aufbau von Auslandsbüros und Dependancen (z.B. TUM.Asia und TUM CREATE, Singapur))
- Aktive Erweiterung des Netzwerks regionaler Wirtschaftskooperationen der TUM
- Förderung von Gender & Diversity-Maßnahmen (z.B. Mitwirkung im Gender & Diversity Board)
zugunsten der Nachwuchsförderung an der TUM:
- Mentorentätigkeit im Rahmen des TUM Faculty Tenure Track (Förderung von Nachwuchsprofessor:innen)
- Mitwirkung bei der TUM Research Opportunities Week; Gastgeberschaft für TUM University Foundation Fellows oder Humboldt-Stipendiaten (Förderung von Postdocs)
- Mitwirkung an Fortbildungsmaßnahmen der TUM Graduate School (Förderung von Promovierenden)
- Mitwirkung an der TUM:Junge Akademie, TUM Ferienakademie etc. (Förderung besonders begabter Studierender)
- Aktive Beteiligung an Schulpartnerschaften, Schülerforschungszentren, Summer Schools, Girls Days etc. (Förderung von Schüler:innen für MINT-Fächer)
zugunsten der akademischen Gemeinschaft:
- Verantwortliche Mitarbeit in Stiftungen zur Förderung der Wissenschaft (v.a. AvH, DAAD) und in Institutionen der Forschungsförderung (v.a. DFG, Wissenschaftsrat, EU, EIT)
- Leitung bzw. Beteiligung an (inter-)nationalen Kommissionen oder Gremien
- Gutachtertätigkeiten
- Herausgeberschaft wissenschaftlicher Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren (Editor-in-Chief)
- Mitgliedschaft im Editorial / Advisory Board wissenschaftlicher Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren (Associate Editor, Editorial Board Member)
- Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Akademien bzw. in Gremien der Wissenschaftsberatung und -förderung
- Verantwortliche Mitarbeit in wichtigen Fachausschüssen (z.B. Normenausschuss) bzw. in einschlägigen Berufsverbänden und berufsständischen Vertretungen
- Beiträge zur Politikberatung bzw. Mitgliedschaft in politischen Beratungsgremien
Der Karriereaufstieg mit Berufung zum Associate Professor setzt voraus, dass die Kandidat:innen substanzielle Erfolge in Forschung & Entwicklung und Akademischer Lehre nachgewiesen haben, großes Zukunftspotenzial in diesen Kernbereichen, Führungspotenzial sowie erste Aktivitäten in Akademischem Engagement erkennen lassen.
Voraussetzung für eine positive Tenure-Evaluierung bzw. Berufung zum Associate Professor sind entweder
- exzellente Leistungen in Forschung & Entwicklung, die im internationalen Vergleich zum Spitzenfeld zählen, sowie sehr gute Leistungen in der Akademischen Lehre, die über gewöhnliche Leistungen signifikant hinausgehen,
oder
- exzellente Leistungen in der Akademischen Lehre sowie sehr gute Leistungen in Forschung & Entwicklung, die im internationalen Vergleich über gewöhnliche Leistungen signifikant hinausgehen.
Von hohem Stellenwert bei der Leistungsbewertung sind in der Kategorie Forschung & Entwicklung die Originalität / Kreativität der erbrachten Arbeiten, die Qualität der Publikationen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie das wissenschaftliche Entwicklungspotenzial der Kandidat:innen und zwar stets im internationalen Vergleich. Von hohem Stellenwert in der Kategorie Akademische Lehre sind die Qualität der Lehrtätigkeit und die Kreativität in der Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen. Nachgewiesene Aktivitäten in der Kategorie Akademisches Engagement sowie nachgewiesene Erfolge bei interdisziplinären Forschungsprojekten können sich positiv auf die Leistungsbewertung auswirken.
Die Einleitung des Tenure-Evaluierungsverfahrens wird nicht empfohlen, wenn Kandidat:innen (i) keine erfolgreiche Nachwuchsförderung (z.B. die Promotion mindestens einer Person) nachweisen können oder (ii) keine drei Publikationen mit substanziellem Eigenbeitrag in begutachteten Zeitschriften (Peer-Review) oder anerkannte Veröffentlichungen in anderen führenden Publikationsmedien des Fachs vorweisen können oder (iii) keine Drittmittel in kompetitiven Verfahren eingeworben haben oder (iv) ihre Lehrveranstaltungen nicht dem wissenschaftlichen Fortschritt entsprechend regelmäßig aktualisiert haben oder (v) kein ausreichendes wissenschaftliches Entwicklungspotenzial für eine W3-Professur erkennen lassen.
Die gleichen Maßstäbe finden Anwendung bei einer Direktberufung zum Associate Professor. Bei der Berufung von Personen aus einem nicht-akademischen Umfeld, deren Tätigkeitsprofil keine Lehrtätigkeit umfasste, erfolgt die Leistungsbewertung in der Kategorie Forschung & Entwicklung; zusätzlich müssen die Kandidat:innen Potenzial in Akademischer Lehre, Führungspotenzial sowie Einsatzbereitschaft in Akademischem Engagement erkennen lassen.
Die Ergebnisse der Status Assessments (nach dem 2. und 4. Jahr der Berufung zum Assistant Professor; vgl. Statut zum TUM Berufungs- und Karrieresystem, PDF 3,4 MB) haben keine Präzedenzwirkung auf die Tenure-Evaluierung.
Der Aufstieg bzw. die Berufung zum Full Professor setzt voraus, dass die Kandidat:innen zu international führenden Wissenschaftler:innen ihrer Disziplin zählen, sehr gute Kompetenzen in der Akademischen Lehre bereits nachgewiesen und sich in Gremien- und Kommissionsarbeiten der Universität und der akademischen Gemeinschaft im Ganzen eingebracht haben (Akademisches Engagement).
Voraussetzung für eine Berufung zum Full Professor sind entweder
- exzellente Leistungen in Forschung & Entwicklung, die im internationalen Vergleich zum Spitzenfeld zählen, sowie sehr gute Leistungen in der Akademischen Lehre, die über gewöhnliche Leistungen signifikant hinausgehen,
oder
- exzellente Leistungen in der Akademischen Lehre sowie sehr gute Leistungen in Forschung & Entwicklung, die im internationalen Vergleich über gewöhnliche Leistungen signifikant hinausgehen.
Von hohem Stellenwert bei der Leistungsbewertung ist in der Kategorie Forschung & Entwicklung zusätzlich zu den unter Punkt 3 genannten Kriterien die erreichte internationale Reputation und Sichtbarkeit der Professor:innen (leadership in the scientific community) sowie nachgewiesenes Akademisches Engagement und Führungskompetenz.
Die Einleitung des Evaluierungsverfahrens wird nicht empfohlen, wenn Kandidat:innen, zusätzlich zu den unter Punkt 3 genannten Kriterien, (i) mangels methodischer / konzeptioneller Neuentwicklungen und Originalität / Kreativität der erbrachten Arbeiten ihre Fachdisziplin nicht maßgeblich weiterentwickelt haben oder (ii) mangels regelmäßiger Publikationen in begutachteten Zeitschriften (Peer-Review) oder anerkannter Veröffentlichungen in anderen führenden Publikationsmedien des Fachs oder (iii) mangels erfolgreicher Nachwuchsförderung (z.B. abgeschlossene Betreuung von Promovierenden und Postdocs) oder (iv) mangels Erfolgen bei der wettbewerblichen Einwerbung von Drittmittel nicht zur Steigerung der wissenschaftlichen Reputation der TUM beigetragen haben oder (v) keine signifikanten Aktivitäten im Akademischem Engagement zugunsten der TUM, der Nachwuchsförderung an der TUM sowie der akademischen Gemeinschaft nachweisen können.
Die gleichen Maßstäbe finden Anwendung bei einer Direktberufung zum Full Professor. Bei der Berufung von Personen aus einem nicht-akademischen Umfeld, deren Tätigkeitsprofil keine Lehrtätigkeit umfasste, erfolgt die Leistungsbewertung in der Kategorie Forschung & Entwicklung; zusätzlich müssen die Kandidat:innen Potenzial in Akademischer Lehre, Führungskompetenz sowie Einsatzbereitschaft in Akademischem Engagement erkennen lassen.
Um den Karriereaufstieg vom Associate Professor zum Full Professor zu prüfen, kann in Abstimmung mit der Fakultät und im Einvernehmen mit den Kandidat:innen der Präsident selbst oder auf Vorschlag von Dekan:innen in der Regel frühestens drei Jahre nach der Tenure-Evaluierung ein Evaluierungsverfahren einleiten.
Ohne den Freiraum für die wissenschaftliche Tätigkeit ihrer Wissenschaftler:innen zu beschränken, führt die TUM zur Überprüfung ihres Exzellenzanspruchs ein anlassbezogenes Performance Monitoring von Associate Professors und Full Professors durch.
Bei dieser Qualitätsprüfung werden retrospektiv die in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen dokumentiert und anhand konkreter Projekte (Forschung & Entwicklung und Akademische Lehre) prospektiv die von den Kandidat:innen dargelegte Entwicklungsperspektive der Professur im internationalen Vergleich bewertet.
Die Ergebnisse können bei der Entscheidung über die Fort- bzw. Neugewährung der bei der Erstberufung auf fünf Jahre befristet gewährten Ergänzungsausstattung aus dem zentralen Haushaltsansatz der TUM sowie von Leistungsbezügen Berücksichtigung finden.
Voraussetzung für eine positive Bewertung im Rahmen des Post-Tenure Performance Monitoring sind entweder
- exzellente Leistungen in Forschung & Entwicklung, die im internationalen Vergleich zum Spitzenfeld zählen, sowie sehr gute Leistungen in der Akademischen Lehre, die über gewöhnliche Leistungen signifikant hinausgehen,
oder
- exzellente Leistungen in der Akademischen Lehre sowie sehr gute Leistungen in Forschung & Entwicklung, die im internationalen Vergleich über gewöhnliche Leistungen signifikant hinausgehen.
Von hohem Stellenwert bei der Leistungsbewertung ist zusätzlich zu den unter Punkt 3 genannten Kriterien die erreichte internationale Reputation und Sichtbarkeit der Professor:innen in Forschung & Entwicklung und Akademischer Lehre (leadership in the scientific community). Zudem wird nachgewiesenes Akademisches Engagement zugunsten der TUM, der Nachwuchsförderung an der TUM sowie der akademischen Gemeinschaft und Führungskompetenz in die Beurteilung mit einbezogen.