Rückerstattung des Semesterbeitrags und der Studiengebühren

Wann können Beiträge und Gebühren erstattet werden?

Gezahlte Semesterbeiträge und Studiengebühren können nur dann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen der Beitragssatzungen des Studierendenwerks München Oberbayern und der Hochschulgebühren- und Entgeltsatzung erfüllt sind.

Studierendenwerksbeitrag und Semesterticket-Solidarbeitrag:
  • Doppelimmatrikulation: Wenn Sie die Beiträge doppelt an zwei Hochschulen bezahlt haben, kann die Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der Sie nicht beitragspflichtig sind.
  • Erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters und wurden die Studierendenwerksbeiträge für das folgende Semester bereits entrichtet, kann eine Rückerstattung der für das Folgesemester gezahlten Beiträge erfolgen. In diesem Fall ist bei Besitz einer physischen Studierendenkarte (Plastikkarte) ist eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags nur möglich, wenn die Karte spätestens fünf Wochen nach Semesterbeginn entwertet wird (SoSe: 05.05.; WiSe: 04.11.).
  • Erfolgt die Exmatrikulation nach Semesterbeginn kann eine Rückerstattung nur erfolgen, wenn die Exmatrikulatoin innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird. Hierfür stellen Sie bitte einen Exmatrikulationsantrag mit Angabe eines konkreten Exmatrikulationsdatums. Das entsprechende Antragsformular finden Sie in TUMonline. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Exmatrikulation“. In diesem Fall ist bei Besitz einer physischen Studierendenkarte (Plastikkarte) eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags nur möglich, wenn die Karte spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn entwertet wird (SoSe: Mitte Mai; WiSe: Mitte November).

     In beiden Fällen geben Sie Ihre Studierendenkarte daher rechtzeitig an unserem Service Desk ab oder senden Sie sie per Einschreiben an:
     TUM CST Beiträge und Stipendien
     Arcisstraße 21
     80333 München

     Alternativ können Sie Ihre Studierendenkarte innerhalb der genannten Fristen nach der Exmatrikulation an einem Entwertungsautomaten   
     entwerten lassen.
     Falls Sie ausschließlich eine digitale Studierendenkarte besitzen, wird diese mit der Exmatrikulation automatisch ungültig.

Wann können Studierendenwerksbeitrag und Semesterticket-Solidarbeitrag nicht mehr erstattet werden?
  • Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen. 
  • Wenn Ihre validierte StudentCard nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.

 

Studiengebühren:

Bei einer Exmatrikulation binnen fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wird die bereits bezahlte Gebühr für das jeweilige Semester erstattet. Bei einer Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Wünschen Sie eine Exmatrikulation, und soll sie innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam werden, stellen Sie bitte einen Exmatrikulationsantrag mit Angabe eines konkreten Exmatrikulationsdatums. Das entsprechende Antragsformular finden Sie in TUMonline. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Exmatrikulation“.

Wann können Studiengebühren nicht mehr erstattet werden?
  • Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen. 

 

Der Antrag auf Rückerstattung kann in TUMonline unter Studienbeitragsstatus heruntergeladen werden. 

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie bis zu einer Woche nach Vorlesungsbeginn in einem neuen Semester noch Prüfungen ablegen, die dem vorhergehenden Semester zugeordnet sind, dann müssen Sie sich dafür nicht rückmelden. Dazu zählt auch ein nach der FPSO abzulegendes Kolloquium als letzte Prüfungsleistung.

Eine Ausnahme bildet die Abgabe Ihrer Thesis – dazu müssen Sie in jedem Fall immatrikuliert sein.

Die verbindlichen Regelungen finden Sie in § 14 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München.

Wie kann ich eine Rückerstattung beantragen?

  • Geben Sie Ihre StudentCard fristgerecht persönlich am Service Desk der TUM am Stammgelände zurück oder entwerten Sie sie in einem Validierungsautomaten. Alternativ können Sie die Karte per Einschreiben an uns senden: TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München. Bitte beachten Sie oben genannte Fristen für die Rückgabe der StudentCard.
  • Wenn Sie nur über die digitale StudentCard verfügen, verliert diese automatisch mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit.
  • Füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung aus, den Sie in Ihrem TUMonline-Account unter dem Menüpunkt „Beitragsstatus“ finden, und schicken Sie ihn als E-Mail an beitragsmanagementspam prevention@tum.de. 
Kontakt Beitragsmanagement

TUM Center for Study and Teaching
Beiträge und Stipendien

Persönliche Sprechstunden:

Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr

Raum 0198.

Kontakt:
Tel. +49 89 289–28066
beitragsmanagement@tum.de

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