Aktuelle Informationen aus der Personalabteilung
Hochwasser: Arbeitsbefreiung für betroffene Mitarbeitende
In den letzten Tagen kam es aufgrund der langanhaltenden Regenfälle und der dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. In einigen Regionen wurde der Katastrophenfall ausgerufen.
Für die Mitarbeitenden der TUM gilt aufgrund der tariflichen und ministeriellen Regelungen für Katastrophenlagen:
- Für die Tarifbeschäftigten kann im notwendigen Umfang Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von bis zu fünf Arbeitstagen gewährt werden. Bei Beamtinnen und Beamten kann in entsprechenden Fällen einer Verhinderung an der Dienstleistung in gleicher Weise verfahren werden.
- Voraussetzung ist, dass die Zeit zur Sicherung des eigenen, unmittelbar durch Hochwasser bedrohten Eigentums, zur Bewältigung der Katastrophenfolgen und für andere Fälle der vorübergehenden Verhinderung an der Arbeitsleistung infolge der akuten Katastrophe wegen Hochwassers benötigt wurde. Unter Sicherung des Eigentums ist auch das Eigentum von Verwandten 1. Grades zu verstehen (Eltern, Geschwister, Kinder).
Wenn Sie betroffen sind/waren und aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde an der Arbeitsleistung verhindert waren, müssen Sie die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen. Sie können Arbeits- bzw. Dienstbefreiung bei der Personalabteilung beantragen. Bei Fragen dazu helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung weiter.
Nähere Informationen und Ansprechpersonen im Dienstleistungskompass:
Kontakte zum Artikel:
ZA 2 – Personal
Arcisstraße 21
80333 München
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