Beurlaubung

Sie können sich für eine bestimmte Zeit während Ihres Studiums aus wichtigen Gründen freistellen lassen. Man spricht dann von einer Beurlaubung. Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen müssen.

Rechtsgrundlagen

Die Beurlaubung ist in den §§ 11 und 12 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Universität München i.V.m. Art. 93 Abs. 2 und 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz geregelt.

Beantragung der Beurlaubung

Sie können die Beurlaubung per E-Mail beantragen. Bitte senden Sie dazu den unterzeichneten Antrag an studiumspam prevention@tum.de  und geben Sie als Betreff der E-Mail „Antrag auf Beurlaubung“ an und fügen Sie Ihre TUM-Matrikelnummer hinzu. Damit kann die Bearbeitung Ihres Antrages erheblich beschleunigt werden. Bitte schicken Sie auch die Nachweise für die Beurlaubung direkt als PDF-Anhänge mit (Geburtsurkunde, Praktikumsvertrag, Atteste o.ä.).

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung.

Service Desk

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(nur Studieninformation)

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