• 3.5.2017

Neue Regelung bei Leihfristen:

Verlängerung bleibt Verlängerung

Seit dem 4. April 2017 widerruft die Universitätsbibliothek verlängerte Leihfristen nicht mehr. Wenn keine Vormerkungen vorliegen, werden die Leihfristen entliehener Bücher automatisch um gesicherte vier Wochen verlängert.

Die Kirsche auf dem Sahnehäubchen: Verlängerung bleibt Verlängerung. (Foto: losonsky/Fotolia)
Die Kirsche auf dem Sahnehäubchen: Verlängerung bleibt Verlängerung. (Foto: losonsky/Fotolia)

Das ist neu:

  • Die Leihfrist verlängert sich um jeweils vier Wochen, wenn keine Vormerkung vorliegt.
  • Einmal gewährte Verlängerungen werden nicht mehr widerrufen.
  • Bei Ausleihliteratur sind bis zu zwei und bei Lehrbüchern bis zu fünf Verlängerungen möglich.

Das bleibt:

  • Verlängerungen erfolgen automatisch, wenn keine Vormerkung vorliegt.
  • Für Zeitschriftenbände gilt nach wie vor eine Leihfrist von zwei Wochen ohne die Möglichkeit einer Verlängerung.

Das haben Sie davon:

  • Sie müssen nicht mehr damit rechnen, entliehene Medien bei Vormerkungen durch andere kurzfristig zurückgeben zu müssen.
  • In Ihrem OPAC-Konto können Sie das verbindliche Fristende für Entleihungen ablesen.


Mehr Informationen:
Leihfristen der TUM Universitätsbibliothek

Technische Universität München

Corporate Communications Center

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