Neue Regelung bei Leihfristen:
Verlängerung bleibt Verlängerung
![Die Kirsche auf dem Sahnehäubchen: Verlängerung bleibt Verlängerung. (Foto: losonsky/Fotolia) Die Kirsche auf dem Sahnehäubchen: Verlängerung bleibt Verlängerung. (Foto: losonsky/Fotolia)](/fileadmin/_processed_/1/5/csm_07-UB-Leihfristen_losonsky-Fotolia_96732312d1.jpg)
Das ist neu:
- Die Leihfrist verlängert sich um jeweils vier Wochen, wenn keine Vormerkung vorliegt.
- Einmal gewährte Verlängerungen werden nicht mehr widerrufen.
- Bei Ausleihliteratur sind bis zu zwei und bei Lehrbüchern bis zu fünf Verlängerungen möglich.
Das bleibt:
- Verlängerungen erfolgen automatisch, wenn keine Vormerkung vorliegt.
- Für Zeitschriftenbände gilt nach wie vor eine Leihfrist von zwei Wochen ohne die Möglichkeit einer Verlängerung.
Das haben Sie davon:
- Sie müssen nicht mehr damit rechnen, entliehene Medien bei Vormerkungen durch andere kurzfristig zurückgeben zu müssen.
- In Ihrem OPAC-Konto können Sie das verbindliche Fristende für Entleihungen ablesen.
Mehr Informationen:
Leihfristen der TUM Universitätsbibliothek