• 3.5.2022
  • Lesezeit: 1 Min.

Präsident Thomas F. Hofmann zum Hochschulinnovationsgesetz

"Wir werden die größere Verantwortung nutzen!"

Die bayerischen Hochschulen stehen in einem zunehmenden Wettbewerb um die besten Studierenden, Wissenschaftstalente und Entrepreneure. Sie sollen den Bildungs- und Innovationsfortschritt, die Wirtschaftskraft sowie die Nachhaltigkeit unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts sichern. Dies setzt Veränderungsmut und zeitgemäße Handlungsfreiräume voraus.

Astrid Eckert / TUM
TUM Campus in Garching

„Der am Dienstag im bayerischen Ministerrat verabschiedete Entwurf zum Hochschulinnovationsgesetz kommt deshalb nicht zur früh“, sagt TUM-Präsident Thomas F. Hofmann. „Es schafft den Rahmen für eine erfolgreiche und zukunftssichere Ausgestaltung des Wissenschaftsstandorts Bayern.“

Der Präsident betont: „Die TUM ist bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen und von der erweiterten Handlungsflexibilität kraftvoll Gebrauch zu machen. So werden wir beispielsweise die neue Exzellenzberufung nutzen, um im rasanten internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe noch erfolgreicher zu sein.“ Besonders begeistert ist der TUM-Präsident vom Stellenwert, den das Gesetz der Unterstützung von Ausgründungen und einem wirksameren Technologietransfer zuweist – ein überfälliger Schritt, um Wissenschaftsergebnisse effizienter in marktfähige Innovationen zu überführen.

„Das Gesetz gibt uns erweiterte Möglichkeiten, durch Innovationen in der studentischen Lehre und der lebenslangen Weiterqualifizierung von Berufstätigen unsere Talente zu verantwortungsvollen, welt- und veränderungsoffenen Persönlichkeiten zu entwickeln. Mit Sachverstand, unternehmerischem Mut und gesellschaftspolitischer Sensibilität sollen unsere künftigen Alumni Führungsrollen für eine nachhaltigere Gestaltung unserer Welt übernehmen.“

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