• 10.3.2015

Weitere Gremien der HfP nehmen Arbeit auf

Hochschule für Politik München: neuer Senat und Hochschulbeirat

Mit dem Hochschulbeirat und dem Senat nehmen zwei neue bzw. neu besetzte Gremien der Hochschule für Politik München (HfP) ihre Arbeit auf. Die HfP wird derzeit auf die Wechselwirkungen zwischen Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Technik ausgerichtet. Die Technische Universität München (TUM) ist seit Dezember 2014 Trägeruniversität der HfP.

Gebäude der Hochschule für Politik an der Münchner Ludwigstraße
Wie beeinflussen sich Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Technik gegenseitig? Das erforscht die Hochschule für Politik an der Münchner Ludwigstraße. (Bild: HfP)

Nachdem das Gesetz über die Hochschule für Politik München (HfP) und die Grundordnung der HfP zum 1. Dezember 2014 bzw. 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, konnten jetzt auch der Senat und der Hochschulbeirat neu besetzt bzw. neu eingerichtet werden. Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:


Senat:

Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum 1. Oktober 2015 in den Senat aufgenommen.

Hochschulbeirat:

Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum 1. Oktober 2015 in den Hochschulbeirat aufgenommen.

Der Senat beschließt die von der HfP zu erlassenden Rechtsvorschriften mit Ausnahme der Grundordnung, berät über die Studienangebote und beschließt nach Maßgabe der von der TUM erlassenen Prüfungsordnungen über das Lehrangebot, das der Senat im Zusammenwirken mit dem Rektor sicherstellt.

Der Hochschulbeirat beschließt im Einvernehmen mit dem Präsidenten der TUM Änderungen der Grundordnung, wählt auf Vorschlag des TUM-Präsidenten den Rektor und bestellt im Einvernehmen mit dem Kanzler der TUM die Verwaltungsdirektorin. Der Hochschulbeirat beschließt das Studienangebot (im Einvernehmen mit dem TUM-Präsidenten) sowie den Haushalts- und Stellenplan und den Rechenschaftsbericht.

Mehr Informationen:
www.tum.de/hfp

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