Qualifizierte Berufstätige

Als Bewerber:in ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) können Sie sich hier über die Anforderungen für eine Bewerbung an der Technischen Universität München informieren. Falls Sie Ihre berufliche Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen Sie für eine Bewerbung an der TUM eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Ausbildung in Deutschland. Wenden Sie sich hierfür bitte an die für Ihre Berufsbildung zuständige Stelle im Freistaat Bayern laut §71 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Qualifikationsverordnung

Die Bayerische Staatsregierung hat 2009 Änderungen zum Hochschulzugang verabschiedet:

  • Der fachgebundene Hochschulzugang wird eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (= beruflich Qualifizierte) – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat. Bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt der Nachweis einer zweijährigen hauptberuflichen Berufspraxis.

Hochschulzugang

Der Hochschulzugang an die TUM für qualifizierte Berufstätige ist in der Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige geregelt. Hier finden Sie auch eine Übersicht der benötigten Bewerbungsunterlagen.

Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:

  • Erklärung über einen weiterbestehenden Studienanspruch (hier finden Sie das entsprechende Formular)
     
  • Nachweis der Englisch-Sprachkenntnisse, anerkannte Sprachtests sind folgende:
    • Test of English as a Foreign Language | TOEFL: mindestens 500 Punkte (paper-based) oder 87 Punkte (internet-based)
    • International English Language Testing System | IELTS: mindestens 5,0 Punkte
    • oder einen gleichwertigen Sprachnachweis.
  • Nachweis über ein mündliches Prüfungsgespräch, welches an der Fakultät/School durchgeführt werden wird (siehe Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige, §4, Abs. 3)
  • Obligatorische Studienberatung
    • Zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs wenden Sie sich bitte an die Studienberatung, dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie mit den Bewerbungsunterlagen hochladen müssen.

Bewerbungsablauf

  • Sie bewerben sich online während der Bewerbungsphase für den jeweiligen Studiengang.
  • In der Onlinebewerbung wählen Sie unter dem Punkt „Schulart/Prüfungsart/Hochschulreife“ bei der Fachgebundenen Hochschulreife den Eintrag Beruflich Qualifizierte .
  • Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie direkt während der Onlinebewerbung hoch.
  • Bitte laden Sie bei einer Bewerbung für Studiengänge mit Voranmeldung („zulassungsfrei“) den Nachweis Ihrer Berufsausbildung sowie den Nachweis Ihrer mindestens 3-jährigen, hauptberuflichen Berufspraxis hoch.

Bewerbungen werden nur bearbeitet, wenn vor Ende der Bewerbungsfrist eine Onlinebewerbung mit allen notwendigen Dokumenten abgeschickt wurde. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung für Bachelorstudiengänge.

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
studiumspam prevention@tum.de

Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

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