Oskar-Karl-Forster-Stipendium für Bücher und Lernmittel
Träger
Freistaat Bayern als Nachlaßverwalter des Konsuls Oskar Karl Forster, Vertreten durch die TU München
Beschreibung
Vergabe von Beihilfen für Bücher und Lernmittel für bedürftigte Studierende
Förderumfang
mindestens 100 € bis höchstens 500 €
Zielgruppe
Für
Bildungsinländer, Bildungsausländer
Status
Studierende
Bitte beachten Sie, dass während der Beurlaubung aufgrund Schwangerschaft ider Geburt keine Auszahlung möglich ist.
Gerne können Sie sich über ein Stipendium für ein Studium mit Kind bei der Studentenhilfe München informieren.
Bewerbungszeitraum
wird zeitnah bekanntgegeben
Voraussetzung
- begabte und bedürftige Studierende, die mindestens im 3. Semester an der TUM studieren. Hierzu reichen Sie Ihren Leistungsnachweis (aus TUMonline) ein
- Bedürftigkeit: Wird bei Bezug von Leistungen nach dem BAföG allgemein angenommen. Falls kein BAföG bezogen wird, darf das elterliche Nettoeinkommen nicht über dem doppelten BAföG-Freibetrag liegen. Der Freibetrag mindert sich um das Einkommen des Antragsstellenden.
- bisher keine Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium erhalten
- Von einem Dozenten unterschriebenes Gutachten, welche Lernmaterialien für Ihr Studium relevant sind
Bitte beachten Sie: Während einer Beurlaubung aufgrund schwerwiegender Gründe wie Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes ist keine Förderung möglich. Gerne können Sie sich bei der Studentenhilfe München über ein Stipendium für ein Studium mit Kind informieren.
Unterlagen für die Bewerbung
Bitte bereiten Sie für die Bewerbung folgende Unterlagen als pdf-Dateien vor:
- Aufenthaltstitel
- Leistungsnachweis (aus TUMonline)
Frist (15.11./15.05.) - Dozentengutachten
- ggf. Einkommensnachweise des Antragstellers der letzten 6 Monate (Stipendien, BaföG, Arbeitsverträge, etc)
- Bankauszüge aller Konten der letzten 6 Monate. Falls ausländische Kontoauszüge vorhanden sind, müssen diese auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer übersetzt sein.
(WiSe: 01.04.–30.09. und SoSe: 01.10.–31.03.).
Bitte begründen Sie direkt auf den Bankauszügen alle Geldeingänge
(Bsp.: Gehalt, Elternunterstützung, Stipendium, Kredit etc.) - und ggf. weitere Nachweise (Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Stipendienbescheid, Erlassstipendium, Erlass, Darlehensvertrag, BAföG-Bescheid, etc.)
- falls zutreffend: Geburtsurkunde der eigenen Kinder
- Bankauszüge aller Konten der letzten 6 Monate. Falls ausländische Kontoauszüge vorhanden sind, müssen diese auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer übersetzt sein.
- Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Ehegatten der letzten 12 Monate
- auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer
- nicht älter als ein Jahr
- ggf. Geburtsurkunde der eigenen Kinder
Bewerbung
Hier finden Sie das Online-Formular:
Link wird während dem Bewerbungszeitraum bekanntgegeben
Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich Ihres Bewerberstatus ab. Eine Antwort erhalten Sie voraussichtlich Mitte Juni / Mitte November.
Beachten Sie, dass Sie die Originalrechnungen der genehmigten Bücher & Lernmittel bis spätestens zum 31.07. für das Sommersemester und 30.11. für das Wintersemester einreichen müssen, da wir diese sonst nicht auszahlen können!
Ansprechpartner an der TUM
stipendien.zv@tum.de
TUM Center for Study and Teaching
Stipendienstelle
stipendien.zv@tum.de
+49 89 289 28067
Bei Fragen zu Stipendien für Auslandsaufenthalte wenden Sie sich an das TUM Global & Alumni Office