TUM Faculty Tenure Track: Familie und Karriere
Forschende unserer Universität sollen ihre Karriere gut mit ihrer Familie vereinbaren können. Dafür bietet die Technische Universität München (TUM) vielfältige Unterstützung.

Auch der Karriereweg TUM Faculty Tenure Track berücksichtigt die familiäre Situation – mit speziellen Arbeitszeitmodellen und Berücksichtigung bei der Leistungsbewertung.
Während der Tenure-Phase kann zur Betreuung eines minderjährigen Kindes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Elternzeit oder eine Beurlaubung gewährt werden (parent tenure clock extension).
Die Tenure-Phase wird in diesen Fällen auf Antrag um die Dauer der Freistellung verlängert. Die Verlängerungszeit beträgt bei Elternzeit bis maximal vier Jahre und bei sonstigen Freistellungen bis maximal drei Jahre. Die Status Assessments bzw. die Tenure-Evaluierung verschieben sich um den entsprechenden Zeitraum nach hinten.
Während der Tenure-Phase ist zur Betreuung eines minderjährigen Kindes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Teilzeitbeschäftigung möglich (part time tenure clock extension).
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann während einer Elternzeit eine (Teilzeit-)Beschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden aufgenommen werden. Oder die Arbeitszeit kann im Wege einer Beurlaubung zur Betreuung eines minderjährigen Kindes reduziert werden; eine Teilzeitbeschäftigung ist in diesem Fall im Umfang von mindestens 8 Stunden pro Woche möglich. Die Tenure-Phase wird in diesen Fällen auf Antrag entsprechend der Dauer und des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung verlängert, die Höchstgrenze für die Verlängerung beträgt vier Jahre. Die Status Assessments bzw. die Tenure-Evaluierung verschieben sich um den entsprechenden Zeitraum nach hinten.
Zur Betreuung oder Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung möglich (elder care).
Die Tenure-Phase kann in diesen Fällen auf Antrag entsprechend verlängert werden. Die Status Assessments bzw. die Tenure-Evaluierung verschieben sich um den entsprechenden Zeitraum.
Bei der Leistungsbewertung finden die Lebensumstände der Kandidaten/innen (z.B. Elternzeiten, Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Familienangehörigen, sonstige Dienste für die Allgemeinheit) angemessene Berücksichtigung.