• 17.3.2020
  • Lesezeit: 3 Min.

Informationen für Studierende und Mitarbeitende

Eingeschränkter Betrieb seit 18. März

Auf Empfehlung des Krisenstabs der Technischen Universität München hat das Hochschulpräsidium angeordnet, dass die Technische Universität München ab 18. März 2020, 18 Uhr nunmehr in einem stark eingeschränkten Betrieb arbeitet. Diese Entscheidung wurde getroffen, um im Sinne der Staatsregierung alle gebotenen Maßnahmen zu ergreifen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Im Moment können wir noch nicht absehen, wie lange der eingeschränkte Betrieb andauern wird, jedoch gehen wir mindestens von einem Zeitraum bis zum 31. März 2020 aus.

ediundsepp

Während des eingeschränkten Betriebs der Technischen Universität München gelten die folgenden Regelungen:

  • Ab 18. März 2020, 18 Uhr dürfen sämtliche Gebäude der TUM an allen Standorten nur von Personen betreten werden, die in systemkritischen Bereichen arbeiten. Dies sind Personen, die den notwendigen Grundbetrieb der Universität aufrechterhalten. Dazu zählen insbesondere unabkömmliche Mitarbeitende in der Verwaltung, im Bereich von Tierhaltungen und Tierforschungsanlagen, sowie die Betreuerinnen und Betreuer von wissenschaftlichen Langzeitexperimenten und technischer Infrastruktur sowie von Lagern von Chemikalien und Gasen.
  • Die Aufrechterhaltung des Grundbetriebs in den einzelnen Einheiten erfolgt soweit möglich mit Tandem-Besetzungen, die in gegenseitiger Absprache alternierend die dringlichsten Maßnahmen umsetzen.
  • Alle Beschäftigten, die nicht in systemkritischen Bereichen tätig sind, arbeiten mit Inkrafttreten des eingeschränkten Betriebs aus Präventionsgründen von zu Hause aus; sie gewährleisten, dass sie für Vorgesetzte und für Kolleginnen und Kollegen erreichbar sind.
  • Sprechzeiten (z. B. von beratenden Einrichtungen, Sekretariaten) werden aufrechterhalten. Sie finden per E-Mail und gegebenenfalls nach Absprache telefonisch statt.

Die oben genannten Regelungen gelten ausdrücklich nicht für die Einrichtungen der TUM im Bereich des Universitätsklinikums rechts der Isar sowie für Beschäftigte, für die ein Bereitschaftsdienst angeordnet ist (z. B. Werkfeuerwehr etc.). Für den Bereich des FRM II gelten diese Regelungen selbstverständlich nur in Verbindung mit den Vorschriften des Betriebshandbuches.

Unabhängig davon besteht gemäß Entscheidung der Staatsregierung ein generelles Betretungsverbot an der Universität für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem der Risikogebiete gem. Klassifizierung des Robert Koch Instituts aufgehalten haben.

  • Wie bereits geregelt finden keinerlei Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der TUM statt (sofern nicht anders vom Freistaat verfügt, z. B. in Bezug auf Staatsexamina).
  • Tagungen, Workshops und andere Veranstaltungen an der TUM sind untersagt. Arbeitstreffen im kleinen Kreis sind auf das Notwendigste zu beschränken.
  • Die Bibliothek, die Teilbibliotheken sowie die StudiTUM-Häuser und sämtliche studentische Arbeitsräume (z. B. CIP-Pool) sind geschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ub.tum.de.
  • Auch die Mensen in München, Garching und Freising und weitere Einrichtungen des Studentenwerkes haben den Betrieb ausgesetzt.

Die TUM ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation mit Herausforderungen bezüglich der Kinderbetreuung einhergeht, und dass das Arbeiten von zu Hause und die Kinderbetreuung nicht immer miteinander vereinbar sind. Wir hoffen aber, dass diese Regelungen zur Entzerrung der Situation beitragen können.

Wir sind sicher, dass Sie in diesen ungewöhnlichen Zeit Verständnis für diese Maßnahmen haben, die Ihrem Schutz und dem der Bevölkerung dienen. Für die kommende Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und alles Gute, und hoffen, Sie alle bald wohlauf wiederzusehen.
 
Über die aktuellen Entwicklungen informieren wir über www.tum.de/corona.

 

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