Hinweise zum endgültigen Nichtbestehen eines Studiengangs (ENB)

Bitte beachten Sie: Die folgenden Hinweise sollen Ihnen eine Orientierung bieten, wenn Sie einen Studiengang endgültig nicht bestanden haben. 

Exmatrikulation

Nachdem der Prüfungsausschuss an der School entschieden hat, dass der Studiengang „endgültig nicht bestanden“ wurde, erhalten Sie von der Abteilung Graduation Office and Academic Records einen offiziellen Prüfungsbescheid. Studierende der Medizin informieren sich bitte beim dortigen Prüfungsamt über das Verfahren.

Exmatrikulation auf Antrag

Möchten Sie sich vor dem Erhalt des Prüfungsbescheids aktiv exmatrikulieren, dann können Sie einen Antrag  bei der Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation stellen. Sie entgehen damit aber nicht der Exmatrikulation aufgrund eines endgültig nicht bestandenen Studiengangs.

Krankenversicherung

Ihre Krankenkasse wird über die Exmatrikulation informiert. Trotzdem sollten Sie sich mit Ihrer Kontaktperson Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Ob sich an Ihrer Krankenversicherung etwas ändert, ist von Ihrem Alter und Ihrem derzeitigen bzw. zukünftigen Verdienst abhängig.

Bafög

Sollten Sie BAföG erhalten, müssen Sie die Exmatrikulation dem BAföG-Amt des Studierendenwerks München Oberbayern sofort mitteilen. Die Förderung kann in der Regel nur bis zum Termin der letzten Prüfung gewährt werden.

Wohnheimzimmer

Falls Sie ein Zimmer des Studierendenwerks gemietet haben, dann können Sie noch drei Monate (= Kündigungsfrist) als nicht eingeschriebener „Studierender“ dort wohnen bleiben. Dieser Zeitraum gilt ab dem nächsten Immatrikulationsnachweis im Mai und November eines Jahres.

Visum

Studierende, die ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland besitzen, müssen sich beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) melden, wenn sich Änderungen im Studium ergeben.

Studium an der TUM

Sie können sich erneut für einen anderen Studiengang an der TUM bewerben, falls dieser nicht mit Ihrem abgebrochenen Studiengang verwandt ist. Dies können Sie in den einzelnen Fachprüfungs- und Studienordnungen nachlesen. Sie brauchen dann neben der regulären Onlinebewerbung nur noch Unterlagen einreichen, die dem Immatrikulationsamt noch nicht vorliegen. Eine Einschreibung ohne eine offizielle Bewerbung ist nicht möglich, auch nicht bei zulassungsfreien Studiengängen.

Falls Sie dazu ein persönliches Gespräch führen möchten, dann können Sie gerne ein Termin bei der Studienberatung oder bei den Studienfachberater:innen an den Schools vereinbaren.

Studium an einer anderen Hochschule

Für eine Bewerbung oder Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule benötigen Sie eine Bescheinigung der Exmatrikulation. Diese können Sie in TUMonline unter "Dokumente" selbst ausdrucken; der Download steht nach der Verbuchung der Exmatrikulation bereit. Ob Sie das gleiche Fach woanders weiter studieren können, erfahren Sie nur an der Hochschule, an der Sie sich bewerben möchten. Im Hochschulkompass können Sie nach Studiengängen und Hochschulen recherchieren.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie bei der für Ihren Studiengang zuständigen Ansprechperson der Abteilung Graduation Office and Academic Records beantragen.

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
studiumspam prevention@tum.de

Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

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Arcisstraße 21, Raum 0144
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Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

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