Rückerstattung des Semesterbeitrags
Wann können Beiträge erstattet werden?
Gezahlte Beiträge können nur dann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen der Grundbeitragssatzung des Studierendenwerks München Oberbayern erfüllt sind:
- Doppelimmatrikulation: Wenn Sie die Beiträge doppelt an zwei Hochschulen bezahlt haben, kann die Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der Sie nicht beitragspflichtig sind.
- Exmatrikulation:
- Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das Sie eine Rückerstattung beantragen:
Der Studierendenausweis muss in diesem Fall spätestens zwei Wochen nach Beginn des Semesters von der Hochschule ungültig gemacht werden. Geben Sie diesen daher bei uns ab oder entwerten Sie die Karte nach der Exmatrikulation fristgerecht in einem Validierungsautomaten. - Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die bis zu 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:
Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf taggenaue Exmatrikulation, den Antrag finden Sie auf TUMonline. Weitere Informationen finden Sie auch unter Rücktritt vom Studium
Der Studierendenausweis muss am Tag der Exmatrikulation von der Hochschule ungültig gemacht werden. Geben Sie diesen daher rechtzeitig bei uns ab oder senden Sie die Karte am Tag der Exmatrikulation per Einschreiben an TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München
- Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das Sie eine Rückerstattung beantragen:
Wann können Beiträge nicht mehr erstattet werden?
- Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.
- Wenn Ihre validierte Student Card nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.