Gaststudium

Ein Gaststudium ermöglicht es Ihnen, an einzelnen Vorlesungen der TUM teilzunehmen. Sie sind als Gaststudierender (auch bekannt als Gasthörer) nicht immatrikuliert und haben keinen Studierendenstatus.

Was ist ein Gaststudium?

  • Als Gaststudierende können Sie Vorlesungen aus dem Vorlesungsverzeichnis der TUM besuchen.
  • Gaststudierenden ist es nicht möglich, Leistungsnachweise zu erbringen oder Prüfungen abzulegen.
  • Ein Gaststudium dauert ein Semester. Eine Rückmeldung ist nicht möglich. Sie können sich aber in jedem Semester erneut für ein Gaststudium bewerben. Bitte reichen Sie dafür eine vollständige neue Bewerbung für das gewünschte Semester innerhalb der Bewerbungsfrist ein.
  • Übungen und Praktika in zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen nicht für Gaststudierende offen.
  • Gaststudierende können sich nicht für Kurse des TUM Sprachenzentrums registrieren.
  • Im Studiengang Medizin können Gaststudierende prinzipiell nicht aufgenommen werden. 

Wie und wann kann ich mich für ein Gaststudium einschreiben?

  • Die Einschreibung als Gaststudierender ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
  • Zum Wintersemester ist die Bewerbung für ein Gaststudium möglich im Zeitraum vom 15.09. – 15.10. Die Frist zur Zahlung der Gebühren ist der 19.11.
  • Zum Sommersemester ist die Bewerbung für ein Gaststudium möglich im Zeitraum vom 15.03. – 15.04. Die Frist zur Zahlung der Gebühren ist der 14.05.
  • Die Bewerbung für das Gaststudium erfolgt online über das Portal TUMonline. Bitte legen Sie sich hierfür ein Bewerberkonto an, und laden Sie das ausgefüllte „Formular zur Anmeldung für ein Gaststudium“ in der Onlinebewerbung hoch.
  • Bei der Einschreibung können Sie die Vorlesungen, die Sie besuchen möchten, angeben. Eine Übersicht über die angebotenen Vorlesungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der TUM.
  • Für die Einschreibung benötigen Sie darüber hinaus Ihren Personalausweis sowie eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Diplomurkunde, Bachelorurkunde)
  • Bitte beachten Sie: Die Einschreibung muss vor Ablauf der Anmeldefrist der gewünschten Lehrveranstaltung erfolgen. 

Formular zur Anmeldung für ein Gaststudium

Welche Gebühren fallen für Gaststudierende an?

  • Die Gebühr für ein Gaststudium ist abhängig davon, wie viele Veranstaltungen Sie an der TUM besuchen möchten.
  • Die Gebühr beträgt 100 Euro pro Semester, wenn Sie Veranstaltungen mit einem Umfang von bis zu 4 Semesterwochenstunden besuchen möchten. Wenn Sie eine Einschreibung als Gaststudierender für Veranstaltungen mit insgesamt 5 bis 8 Semesterwochenstunden beantragen, erhöht sich die Gebühr auf 200 Euro pro Semester, und ab einem Gesamtumfang der besuchten Veranstaltungen von mehr als 8 Semesterwochenstunden beträgt die Gebühr 300 Euro pro Semester. 
  • Ab dem Wintersemester 2024/25 betragen die Gebühren für das Gaststudium pauschal 120 Euro je Semester.

Gaststudierendenstatus bei Sportlehrer:innen im freien Beruf

  • Teilnehmer:innen der nichtakademischen Ausbildung zur Sportlehrerin oder zum Sportlehrer im freien Beruf werden ebenfalls als Gaststudierende immatrikuliert.
  • Für die Einschreibung benötigen Sie einen Lebenslauf (mit E-Mail Adresse), eine Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses und eine Kopie des Personalausweises sowie den Nachweis der bestandenen Sporteignungsprüfung.
  • Die Gebühr für die Einschreibung als Gaststudierender beträgt hier € 300,- pro Semester.
  • Die Ausbildungsteilnehmer:innen können auch als Gaststudierende die geforderten Prüfungen im Rahmen der Ausbildung ablegen.
Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
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