Wirtschaftliche Unterstützung
Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, stellen sich neben Fragen zur Studienorganisation und Prüfungen häufig auch finanzielle Fragen, etwa hinsichtlich Mehrbedarfen und zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt oder das Studium, oder weil Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht oder nur wenig jobben können, Ihr Studium unterbrechen, länger studieren oder später beginnen. Diese Fragen können Sie gerne bei uns oder anderen Stellen ansprechen! Auch hier gilt, dass über Fragen und Gedanken sprechen und nachfragen hilfreich ist.
Schwerbehinderte und chronisch kranke Studierende können genauso wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen einen Antrag auf Erhalt des Deutschlandstipendiums stellen. Dies zählt unter anderem zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM.
Verschiedene Stipendien unterstützen Studierende und Promovierende in unterschiedlichen Lebens- und Studienlagen. Lassen Sie sich an der TUM oder beim Studierendenwerk beraten.
Schwerbehinderte und chronisch kranke Studierende können auf Antrag vom Solidarbeitrag für das Semesterticket befreit werden. Zusätzlich können Betroffene einen Antrag zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM stellen.
Alle Studierenden haben individuelle Bedarfe, je nach Situation und Beeinträchtigung. Dazu können unter anderem Orientierungshilfen, Induktionsschleifen oder Rampen gehören. Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Die Studienberatung für das Studium mit Beeinträchtigung verfügt über ein Sachmittelbudget zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM. Betroffene Studierende beziehungsweise die jeweiligen Ansprechpersonen an den Fakultäten und Schools können einen Antrag auf Förderung bei der Servicestelle stellen.
- Download: Ablauf der Antragstellung (PDF, 84 KB)
- Download: Antragsformular (PDF, 83 KB)
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite zur Barrierefreiheit.
Beim Bezug von BAföG werden Behinderungen und chronische Erkrankungen auf verschiedene Art und Weise berücksichtigt. Daher gibt es bei der Studienfinanzierung verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa bezüglich der Dauer des Studiums oder eines eventuell nötigen Fachrichtungswechsels. Ergänzend kann ein Anspruch auf Mehrbedarfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII bestehen. Lassen Sie sich daher beim Studierendenwerk dazu beraten.
Die Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks München Oberbayern bietet in zahlreichen Wohnanlagen bereits behindertengerechte Wohnplätze an. Doch auch in den Wohnanlagen, die noch nicht speziell über eine behindertengerechte Einrichtung verfügen, sind wir stets bemüht, im Einzelfall nach individuellen, hilfreichen Lösungen, wie z.B. der Anbringung einer Rollstuhlrampe, zu suchen.
Die TUM selbt betreibt keine studentischen Wohnanlagen, kontaktieren Sie daher bitte direkt das Studierendenwerk München Oberbayern!
- Der Bezirk Oberbayern übernimmt mit den Hochschulhilfen für Studierende mit Behinderung, die in Oberbayern leben, Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule aufgrund der Behinderung entstehen. Dazu gehören Kosten für Lernmittel und Studienhelfer, Vorlesekräfte oder auch Fahrtkosten.
- Studierende in finanziellen Notsituationen können sich an die Studentenhilfe München e.V. wenden. Behinderungen oder chronische Erkrankungen werden besonders berücksichtigt.
- Eine Suchmaschine zur gezielten Suche nach Fördermöglichkeiten bietet das Portal barrierefrei-studieren.de.