Notruf
  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
  • Giftnotruf (bei Vergiftungen): 089-19240
  • Polizei: 110

Was tun?

Sie werden Zeuge eines Unfalls, oder kommen selbst in eine Notfallsituation? 

In Deutschland ist es nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. In solchen Situationen ist es am wichtigsten, Ruhe zu bewahren - leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und rufen Sie im Zweifel über die Notrufnummer 112 Hilfe. 

Allgemeine Informationen zum Thema Erste Hilfe und zum Verhalten am Unfallort finden Sie zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz.

Wenn Ihr letzter Erste Hilfe-Kurs bereits etwas länger zurückliegt, dann können Sie Ihr Wissen jederzeit auffrischen - zum Beispiel in einem der Erste Hilfe-Kurse von Deutschem Roten Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser oder Johanniter.

Unfälle

Unfallversicherung

Unfallversicherungsschutz nach SGB VII
Wenn Sie einen Unfall in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände der TUM bzw. einen Unfall auf dem Weg zur oder von der TUM hatten, sind Sie als immatrikulierte*r Studierende*r nach dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.

Die Landesunfallkasse Bayern (LUK) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Freistaates Bayern. Der Versicherungsschutz ist für Studierende/Gasthörer/Diplomanden/Promovierende beitragsfrei.

Die Unfall- und Wegeunfallversicherung bestehen im Rahmen der Aus- und Fortbildung. Bei offiziell genehmigten Veranstaltungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Im Rahmen des Hochschulsports sind immatrikulierte Studierende während des organisierten Übungsbetriebs in der Regel gesetzlich unfallversichert, während des freien Übungsbetriebs besteht hingegen kein Versicherungsschutz. Verbindliche Informationen dazu finden Sie in den jeweils aktuellen Programmheften des Zentralen Hochschulsports.

Meldung eines Unfalls

Bei einem Unfall ist es wichtig, diesen so bald wie möglich zu melden. Nur dann kann die Landesunfallkasse Bayern (LUK) den Fall direkt bearbeiten, und alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten.

Melden Sie also alle Unfälle, die sich

  • im organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität oder
  • auf dem direkten Hin- oder Rückweg unmittelbar vor oder nach der Teilnahme an studiumsbezogenen Veranstaltungen ereignen,

unverzüglich der zuständigen Ansprechperson:

  • Bei Unfällen im Stammgelände, in Garching und in Weihenstephan:

Monika Abstreiter
TUM Center for Study and Teaching – Graduation Office and Academic Records
Alte Akademie 1 , Raum 4101.01.104
85354 Freising
Tel: +49 8161 71 5345
Mail: abstreiterspam prevention@zv.tum.de

  • Bei Unfällen am TUM Campus Straubing:

Elke Nothaft
TUM Campus Straubing
Petersgasse 5/I
94135 Straubing
Tel: +49 9421 187 147
Mail: elke.nothaftspam prevention@tum.de

  • Bei Unfällen im Rahmen von Studiengängen der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften am TUM Campus im Olympiapark:

Iris Demke
Fakultätsmanagement Sport- und Gesundheitswissenschaften
Uptown München – Campus D
Georg-Brauchle-Ring 60/62
80992 München
Tel: +49 89 289 24703
Mail: iris.demkespam prevention@tum.de 

  • Bei Unfällen im Rahmen des Hochschulsports:

Sabine Weinrich
Zentraler Hochschulsport
Connollystr. 32
80809 München
Tel: +49 89 289 24651
Fax: +49 89 289 24664
Mail: weinrichspam prevention@zv.tum.de

Welche Angaben und Unterlagen brauche ich?

Übermitteln Sie bei Erstkontakt – wenn möglich – folgende Angaben und Unterlagen:

  • Unfallanzeige, für das Stammgelände und Garching unterschrieben durch die jeweilige Fakultät oder Abteilung
  • Wegeunfallbogen bei Unfällen auf dem Weg von/zur TUM, eigenhändig unterschrieben.
  • Eine zum Zeitpunkt des Unfalls gültige Immatrikulationsbescheinigung
  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Details zur Unfallversicherung

Weiterführende Angaben zum Unfallschutz finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort Unfallversicherung.

Erkrankung bei Prüfungen

Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich einen schriftlichen Rücktrittsantrag beim Vorsitz des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs einreichen. Rücktritt von Prüfungen / Atteste und Vertrauensärzte

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Fundsachen werden an verschiedenen Orten gesammelt. Fundbüros an den Standorten der TUM

HSTS