Exmatrikulation

Wenn Sie von der TUM exmatrikuliert werden, heißt das, dass Sie kein Studierender der Universität mehr sind. In der Regel werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium an der TUM abgeschlossen haben, eine Exmatrikulation kann aber auch andere Gründe haben.

Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Exmatrikulation wissen müssen.

Rechtsgrundlagen

Die Exmatrikulation ist in den §§ 12, 13 und 14 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Universität München i.V.m. Art. 49 Bayerisches Hochschulgesetz geregelt.

Ansprechpartner

Bitte senden Sie Ihren Antrag oder Rückfragen per Post, Fax oder E-mail an:

Technische Universität München
Bewerbung und Immatrikulation

Arcisstraße 21
80333 München
Telefon: 089/289-22245
Fax: 089/289-25414
E-mail: studiumspam prevention@tum.de

Info E-Mail Betreff

Sie können die Exmatrikulation per E-Mail an studium(at)tum.de beantragen. Bitte dazu den Antrag ausdrucken, unterschreiben und als PDF einscannen. Wenn Sie einen PDF-Antrag auf Exmatrikulation per E-Mail einschicken, schreiben Sie bitte in den Betreff der E-Mail: “Antrag auf Exmatrikulation” + Ihre TUM-Matrikelnummer. Damit kann die Bearbeitung ihres Antrages erheblich beschleunigt werden.

Feedback

Wir freuen uns über Ihre Wünsche, Anregungen und Kritik! Schreiben Sie uns eine E-Mail an feedback(at)tum.de.

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

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