Bewerbung für Meister:innen und beruflich Qualifizierte

Auch wenn Sie kein Abitur haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Bachelorstudium an der TUM aufnehmen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Meister:innen und ihnen Gleichgestellten einerseits und anderweitig beruflich qualifizierten Personen andererseits.

Hier erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und über den Ablauf der Bewerbung für ein Bachelorstudium für Meister:innen und beruflich Qualifizierte.

Wegweiser für Meister:innen und beruflich Qualifizierte

Meister:innen gleichgestellt sind Absolvent:innen einer Fachschule oder Fachakademie wie staatlich geprüfte Fachwirt:innen oder staatlich geprüfte Techniker:innen sowie Personen, die eine andere der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen erfolgreich abgelegt haben.

 

Bewerbung für Meister:innen und Gleichgestellte

Meister:innen und ihnen gleichgestellte Personen (Absolvent:innen einer Fachschule oder Fachakademie wie staatlich geprüfte Fachwirt:innen oder staatlich geprüfte Techniker:innen sowie Personen, die eine andere der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen erfolgreich abgelegt haben) verfügen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, das heißt, sie können sich für alle Bachelorstudiengänge an der TUM bewerben.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Zulassungvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten in unserer Studiengangsdatenbank.

Obligatorisches Beratungsgespräch

Anders als Bewerber:innen mit Abitur oder einem vergleichbaren Schulabschluss, müssen Meister:innen und ihnen gleichgestellte Personen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der Bewerbung für einen Studienplatz mit einreichen. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an die Allgemeine Studienberatung der TUM.

In dem Gespräch geht es nicht nur um Ihre fachliche Eignung für ein Studium, sondern insbesondere auch darum, Sie bei der für Sie richtigen Entscheidung zu unterstützen. Hier können Sie beispielsweise Fragen zu Herausforderungen des Studiums und eventuell damit einhergehenden Mehrfachbelastungen (Erwerbstätigkeit, finanzielle Fragen, private Situation) besprechen.

Bewerbung

Während der Bewerbungsfrist Ihres Studiengangs können Sie sich über TUMonline bewerben. Bitte wählen Sie bei der Bewerbung im Menü „Schulart/Prüfungsart/Hochschulreife“ bei der Allgemeinen Hochschulreife die Option „Meister/innen und Gleichgestellte“.

Hier finden Sie alle Informationen zur Onlinebewerbung.

 

Bewerbung für beruflich Qualifizierte

Personen, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und anschließend in der Regel mindestens drei Jahre lang hauptberuflich in ihren Ausbildungsberuf tätig waren, können einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten. Das heißt, dass sie sich für ein Bachelorstudium an der TUM bewerben können, das mit ihrer Ausbildung fachlich verwandt ist. Vorher muss die Universität allerdings die Studieneignung feststellen.

Obligatorisches Beratungsgespräch

Anders als Bewerber:innen mit Abitur oder einem vergleichbaren Schulabschluss, müssen Bewerber:innen ohne Abitur, die sich mit einer beruflichen Qualifikation bewerben, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der Bewerbung für einen Studienplatz mit einreichen. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an die Allgemeine Studienberatung der TUM.

In dem Gespräch geht es nicht nur um Ihre fachliche Eignung für ein Studium, sondern insbesondere auch darum, Sie bei der für Sie richtigen Entscheidung zu unterstützen. Hier können Sie beispielsweise Fragen zu Herausforderungen des Studiums und eventuell damit einhergehenden Mehrfachbelastungen (Erwerbstätigkeit, finanzielle Fragen, private Situation) besprechen.

Bewerbung

Während der Bewerbungsfrist Ihres Studiengangs können Sie sich über TUMonline bewerben. Bitte wählen Sie bei der Bewerbung im Menü „Schulart/Prüfungsart/Hochschulreife“ bei der Fachgebundenen Hochschulreife die Option „Beruflich Qualifizierte“.

Hier finden Sie alle Informationen zur Onlinebewerbung.

Feststellung der Studieneignung

Um sich für ein Bachelorstudium bewerben zu können, müssen beruflich Qualifizierte einige zusätzliche Nachweise bei der Onlinebewerbung hochladen:

  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch mit der Allgemeinen Studienberatung.
  • Die Erklärung über einen weiterbestehenden Studienanspruch (PDF, 115 KB).
  • Den Nachweis der Berufsausbildung und der mindestens dreijährigen, hauptberuflichen Berufspraxis.
  • Einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse, anerkannte Sprachtests sind folgende:
    • Test of English as a Foreign Language | TOEFL: mindestens 500 Punkte (paper-based) oder 87 Punkte (internet-based)
    • International English Language Testing System | IELTS: mindestens 5,0 Punkte
    • oder einen gleichwertigen Sprachnachweis.
  • Einen Nachweis über die erforderlichen Mathematik-Kenntnisse. Diese werden nachgewiesen über die erfolgreiche Teilnahme an der Mathematik-Prüfung für den Hochschulzugang.
    Die Prüfung wird von der TUM School of Computation, Information and Technology organisiert, die auch einen auf die Prüfung ausgerichteten Vorkurs anbietet. Für die Teilnahme an der Prüfung müssen Sie sich direkt bei Prof. Dr. Johann Hartl anmelden. Sie findet in der Regel Anfang August statt.
  • Den Nachweis über ein erfolgreiches Prüfungsgespräch an der jeweiligen School.
Mathematikkenntnisse: Vorbereitung für ein Studium
  • Die Volkshochschule München (VHS) bietet Mathematik Vorbereitungskurse für Studieninteressierte an, die in Ihrem Grundstudium Mathematik benötigen.

      Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Kursangebot.

  • Auf dieser Seite können Sie sich einen Eindruck über verschiedene ausgewählte Vorlesungen verschaffen. Siehe hierzu „Vorlesungen erleben“.
Rechtliche Grundlagen

Der Hochschulzugang für Meister:innen und ihnen gleichgestellte Personen sowie beruflich Qualifizierte ist in Abschnitt 4 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen geregelt.

Für beruflich Qualifizierte gelten an der TUM außerdem die Regelungen der Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

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Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
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Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

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