Wirtschaftliche Unterstützung

Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, stellen sich neben Fragen zur Studienorganisation und Prüfungen häufig auch finanzielle Fragen, etwa hinsichtlich Mehrbedarfen und zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt oder das Studium, oder weil Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht oder nur wenig jobben können, Ihr Studium unterbrechen, länger studieren oder später beginnen. Diese Fragen können Sie gerne bei uns oder anderen Stellen ansprechen! Auch hier gilt, dass über Fragen und Gedanken sprechen und nachfragen hilfreich ist.

Hilfsmittel

Alle Studierenden haben individuelle Bedarfe, je nach Situation und Beeinträchtigung. Dazu können unter anderem Orientierungshilfen, Induktionsschleifen oder Rampen gehören. Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, die Sie nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderen Institutionen gefördert bekommen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Die Studienberatung für das Studium mit Beeinträchtigung verfügt über ein begrenztes Sachmittelbudget zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM. Betroffene Studierende beziehungsweise die jeweiligen Ansprechpersonen an den Fakultäten und Schools können einen Antrag auf Förderung bei der Servicestelle stellen. Wir können Ihnen allerdings keine Genehmigung des Antrages auf Sachmittel garantieren.

Beantragte Sachmittel sollen nicht nur die Barrierefreiheit fördern, sondern auch als Nachteilsausgleich gelten. Die Berechtigten stellen den Antrag beim TUM Center for Study and Teaching (TUM CST), Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung und erhalten, wenn alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, in der Regel nach spätestens 4 Wochen ein Feedback.

Sollte positiv über den Antrag entschieden werden, wird ein Vertrag zwischen dem TUM CST und der oder dem Betroffenen geschlossen, sodass das Sachmittel der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zur Verfügung gestellt wird. Nach Beendigung des Studiums ist dieses Sachmittel beim TUM CST abzugeben.

Über den Antrag kann beispielsweise negativ entschieden werden,

  • wenn das Budget aufgebraucht ist,
  • wenn die Kosten des beantragten Sachmittels durch die Krankenkasse, das Versorgungsamt oder andere Institutionen gewährleistet werden kann und somit nicht die Abteilung das TUM CST für die Genehmigung zuständig ist.

Bitte fügen Sie dem Antrag drei Vergleichsangebote für die gewünschte Maßnahme beziehungsweise das Sachmittel bei.

Schicken Sie den Antrag mit entsprechenden Nachweisen an die Beratungsstelle: Studium und Beeinträchtigung: Handicapspam prevention@zv.tum.de

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite zur Barrierefreiheit.

Externe Anlaufstellen

Kontakt: Studium und Beeinträchtigung

TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung


Arcisstr. 21
80333 München

Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber

Wir beraten persönlich, telefonisch oder virtuell.

Terminvereinbarung unter
Handicapspam prevention@zv.tum.de

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
studiumspam prevention@tum.de

Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

Service Desk

Campus München
Arcisstraße 21, Raum 0144
80333 München

Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

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