Zulassung und Studium

Die persönliche Lage von behinderten und chronisch kranken Studieninteressierten kann bei der Bewerbung um einen Studienplatzr berücksichtigt werden. Um Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen gleichberechtigten Zugang zum Studium und ein chancengleiches Zulassungsverfahren zu ermöglichen, können Sie Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung geltend machen.

Persönliche Beratung – vor Ort, über Videocall oder telefonisch

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Sie persönlich vor Ort, über Videocall oder telefonisch zu beraten. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie über dieses Anfrageformular vereinbaren oder indem Sie uns an handicapspam prevention@zv.tum.de schreiben.

"Härtefall" Bewerbung für Bachelorstudiengänge

Schulgutachten:

Bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) haben Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Möglichkeit durch ein Schulgutachten nachzuweisen, dass eine oder mehrere Behinderung/en oder chronische Erkrankung/en die schulischen Noten negativ beeinflusst haben. Ihre Schule, an der Sie die Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, kann Ihnen ein Schulgutachten ausstellen, in dem die Noten angegeben sind, die Sie voraussichtlich ohne die Behinderung bzw. chronische Erkrankung hätten bekommen können. Da es sich hier um eine Hypothese handelt – welche Noten hätten Sie ohne Behinderung oder chronische Erkrankung erlangen können –, ist die Erstellung eines Schulgutachtens aufwändig und zeitintensiv. Sie müssen nicht nur die Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (zum Beispiel monatelanger Krankenhausaufenthalt), einreichen, sondern vielmehr nachweisen, wie sich die Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.

Ein solches Gutachten müssen Sie direkt an Ihrer Schule beantragen. Beachten Sie, dass die Erstellung eines Schulgutachtens viel Zeit beanspruchen kann! Beantragen Sie es daher so früh wie möglich und fügen Sie dem Antrag an Ihre Schule zusätzlich alle Unterlagen bei, auf die sich das Schulgutachten stützt, wie beglaubigte Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.

Bachelorstudiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), in denen eine Direktablehnung in Stufe 1 möglich ist, können weitere Kenntnisse heranziehen, die die Chancen auf eine Zulassung erhöhen. Daher empfiehlt sich, dass Sie für Ihren Wunschstudiengang prüfen, ob und welche solcher Zusatzqualifikationen wie beispielsweise ein Praktikum Sie einreichen können.

Laden Sie bitte das Schulgutachten bei Ihrer Bewerbung in TUMonline als zusätzliche Seiten bei Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hoch.

Härtefall Bewerbung für Masterstudiengänge

Bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie grundsätzlich die geforderten Kenntnisse nachweisen und die Voraussetzungen erfüllen. Eine Berücksichtigung besonderer Härte ist aufgrund der Eignungsverfahren für Masterstudiengänge nicht vorgesehen, da im Rahmen der Eignungsverfahren nicht ausschließlich auf die Noten abgestellt wird sondern auch andere Inhalte geprüft werden.

Wenn Sie dennoch Umstände, eine Behinderung oder chronischer Erkrankung, die sich negativ auf Ihre Bachelorabschlussnote ausgewirkt haben, geltend machen möchten, laden Sie bitte alle aussagekräftige Dokumente als „optionale Dokumente“ hoch.

Kontakt: Studium und Beeinträchtigung

TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung


Arcisstr. 21
80333 München

Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber

Wir beraten persönlich, telefonisch oder virtuell.

Terminvereinbarung unter
disabilityspam prevention@cst.tum.de

Studienberatung und -information

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Montag bis Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung.

Service Desk

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Dienstag und Donnerstag: 13:00 – 16:00 Uhr
(nur Studieninformation)

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