Der Hochschulrat der TUM
Der Hochschulrat ist das zentrale Aufsichtsgremium der TUM. Er besteht aus zehn externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sowie zehn internen Mitgliedern (Senat).
Das Gremium beschließt unter anderem die Grundordnung und den Entwicklungsplan der Universität sowie Veränderungen bei Studiengängen. Zudem wählt es den Präsidenten und die Geschäftsführenden Vizepräsidenten.
Der Hochschulrat beschließt
- die Grundordnung der Universität
- Vorschläge zur Bestellung des Kanzlers / der Kanzlerin
- den Entwicklungsplan der Universität
- Vorschläge zur Gliederung der Universität in Fakultäten
- die Einrichtung / Änderung / Aufhebung von Studiengängen
wählt
- den Präsidenten / die Präsidentin
- auf Vorschlag des Präsidenten / der Präsidentin die Geschäftsführenden Vizepräsidenten/-innen (Senior Vice Presidents) (mit Ausnahme des Kanzlers / der Kanzlerin) und entscheidet über deren Abwahl
nimmt Stellung
- zur Errichtung / Änderung / Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen sowie von Betriebseinheiten
- zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt / zum Entwurf des Wirtschaftsplans
Der Hochschulrat der TUM besteht aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern: 10 externen Persönlichkeiten sowie den 10 gewählten Senatsmitgliedern. Den Vorsitz des Hochschulrats hat ein externes Mitglied inne, den stellvertretenden Vorsitz der Senatsvorsitzende. An der TUM besteht zusätzlich die Möglichkeit der Kooption weiterer externer Mitglieder. Beratend nehmen an den Sitzungen teil: das Hochschulpräsidium, die Hochschulfrauenbeauftragte sowie der Vertreter des Doktorandenkonvents.
Der in seiner Zusammensetzung so konzipierte Hochschulrat geht auf jenes Strukturmodell zurück, das die TUM erstmals in der deutschen Hochschullandschaft zum 1.10.1999 eingeführt und erfolgreich erprobt hatte („Experimentierklausel“ im Bayerischen Hochschulgesetz).