Internationale Hochschulzugangsberechtigung

Eine direkte Zulassung zum Studium an der TUM hängt in erster Linie davon ab, ob der im Ausland erworbene Schulabschluss mit einer deutschen Hochschulzugangs­berechtigung gleichgesetzt werden kann.

Voraussetzungen

Bewerber:innen, die eine Zulassung zum Studium an der TUM beantragen, benötigen eine Hochschul­zugangsberechtigung.

Wenn ein internationaler Schulabschluss nicht gleichwertig mit einer deutschen Hochschul­zugangs­berechtigung ist, kann eine direkte Zulassung zum Studium erst nach dem Besuch des Studienkollegs und dem Ablegen der Feststellungsprüfung erfolgen. Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).

Fachbindung

Fachbindung bedeutet, dass man nur bestimmte Fächer oder Fachrichtungen studieren kann.

Wenn Sie für ein Studium in Deutschland qualifiziert sind, mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in Ihrem Heimatland aber nur bestimmte Fächer studieren können, dann gilt diese Fachbindung auch für Deutschland. Sie können sich also auch nur für Studiengänge aus diesem Bereich bewerben.

Überprüfung von Abschlüssen

Bei der Bewerbung

Bewerber:innen, die ihre Hochschul­zugangs­berechtigung nicht in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben, müssen eine Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist anfordern, bevor sie sich an der TUM bewerben. Uni-assist prüft, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung zum allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang berechtigt und erstellt die sogenannte Vorprüfungsdokumentation (VPD).

Dafür müssen Sie verschiedene Dokumente bei uni-assist einreichen, in der Regel Ihr Sekundarzeugnis, bspw. A-Level, und zusätzlich das Zeugnis Ihrer Feststellungsprüfung, falls Sie das Studienkolleg absolviert haben. Je nach Herkunft und individuellem Hintergrund kann die Hochschulzugangsberechtigung unterschiedliche Dokumente umfassen. Welche das in Ihrem spezifischen Fall sind, erfahren Sie bei uni-assist.

Bei der Einschreibung

Alle von uni-assist für den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung geforderten Dokumente müssen Sie im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form physisch vorlegen. Bitte lesen Sie die Informationen zur Beglaubigung durch, damit Ihre Unterlagen den Anforderungen entsprechen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation durch uni-assist.

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
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