Hilde Domin-Programm
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung und/oder andere Grundrechte verweigert werden, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.
Bitte beachten Sie: Die Nachfrage übersteigt in der Regel die Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien deutlich.
Studierende weltweit, die einen Masterabschluss oder eine Promotion anstreben und nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formaloder de facto das Recht auf Bildung und/oder andere Grundrechte verweigert werden.
Die Dauer der Förderung beträgt für einen
- Masterabschluss in der Regel 24 Monate,
- Promotionsabschluss bis zu 48 Monate (zunächst 12 Monate, nach Verlängerungsanträgen erneut 12 Monate, sodass die Gesamtdauer der Förderung bis zu 48 Monate betragen kann)
Bitte beachten Sie, dass die Förderung eines doppelten Abschlusses (d.h. ein zweiter Master- oder Promotionsabschluss) nicht vorgesehen ist.
Es können Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit Ausnahme der Fachrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaften nominiert werden,
- die eine Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.) gegenüber der nominierenden Einrichtung nachweisen oder glaubhaft machen können,
- die im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens laut der Datenbank anabin gewährleisten,
- die sich zum Zeitpunkt der Nominierung nicht in Deutschland oder im EU-Ausland aufhalten,
- die die notwendigen Sprachnachweise erbringen, die der jeweilige Studiengang erfordert; wenn der Nachweis nicht vorliegt, kann es sein, dass das Stipendium nur unter Auflagen vergeben wird,
- die über einen gültigen Reisepass verfügen, der am Tage der Bewerbungsfrist des DAAD noch mindestens ein Jahr gültig sit; mitausreisende Ehepartner und/oder minderjähriger Kinder müssen ebenfalls über entsprechende Pässe verfügen,
- und die das Studium in dem Semester, für das sie sich bewerben, auch tatsächlich aufnehmen können.
Alle Informationen zum Hilde Domin-Programm finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen von einer Institution nominiert werden; die Nominierung ist einmalig möglich. Eine Anfrage für die Nominierung durch die TUM können Sie während des Bewerbungszeitraums über den untenstehenden Link stellen. Die weitere Bearbeitung nach der Nominierung erfolgt vollständig durch den DAAD.
Eine Nominierung ist keine automatische Berechtigung für ein Studium an der TUM. Sie müssen sich während der Bewerbungsfristen regulär für einen Studienplatz bewerben. Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung an der TUM.
Für Studierende aus Drittstaaten erhebt die TUM Studiengebühren; diese liegen für Masterstudiengänge in der Regel bei 3.000 oder 6.000 Euro; die genaue Gebührenhöhe finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Diese Studiengebühren werden vom DAAD nicht übernommen!
Sie haben die Möglichkeit, sich für einen Erlass oder ein Erlass-Stipendium zu bewerben. Eine Zusage vom DAAD bedeutet nicht, dass Sie einen Erlass oder ein Erlassstipendium erhalten. Die einzelnen Voraussetzungen müssen erfüllt sein und Sie müssen sich gesondert während der jeweiligen Bewerbungsfristen für einen Erlass oder ein Erlass-Stipendium bewerben. Sollten Sie sich das Studium nicht leisten können, kann es zu einer Exmatrikulation kommen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie die Studiengebühren nicht zahlen können, empfehlen wir Ihnen, sich bei einer anderen Universität zu bewerben und sich bei dieser Universität für das Hilde-Domin-Programm nominieren zu lassen.
Informationen zur Bewerbung für eine Promotion an der TUM finden Sie bei der TUM Graduate School. Die Anfrage für die Nominierung für das Hilde Domin-Programm für eine Promotion erfolgt über die E-Mail international@gs.tum.de.
Es besteht kein Anspruch auf eine Nominierung.
Wenn Sie von uns nominiert wurden, prüft das DAAD Ihre Daten. Das kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Sie vom DAAD ausgewählt wurden, erhalten Sie eine E-Mail vom DAAD mit Aufforderung, dass Sie sich über das DAAD-Portal bewerben sollen. Einige Bestätigungen erhalten Sie erst, wenn Sie sich für ein Studium beworben haben und zugelassen wurden. Diese können Sie in der Regel nachreichen, wenn Sie dies bei der Bewerbung begründen.
Für einen geplanten Studienbeginn im Wintersemester 2026/27:
- Bewerbung an der TUM: 18.08.2025 – 31.08.2025
- Auswahl und Nominierungen durch die TUM: 01.09.2025 – 15.09.2025
- Bewerbungszeitraum beim DAAD: 17.09.2025 – 15.10.2025