Bewerbung für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Auf dieser Seite erfahren Sie, was internationale Bewerberinnen und Bewerber beachten müssen.
Bei der Bewerbung bezieht sich international auf das Land, in dem Sie Ihren Schulabschluss oder Ihr grundständiges Studium absolviert haben. Es geht dabei nicht um Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihren Wohnort.
International bedeutet
- bei der Bewerbung für Bachelorstudiengänge, dass Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben. Weitere Informationen
- bei der Bewerbung für Masterstudiengänge, dass Sie Ihre akademische Vorbildung (z.B. Ihren Bachelorabschluss) nicht in der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben.
Bewerbung für einen Bachelorstudiengang
Alle Informationen zur Bewerbung für einen Bachelorstudiengang für Internationale.
Bewerbung für einen Masterstudiengang
Alle Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang für Internationale.
Alle Besonderheiten auf einen Blick
Nicht jeder Schulabschluss berechtigt zu einem Studium in Deutschland. Informationen dazu finden Sie
- in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- im Informationsystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin)
Ihr Schulabschluss berechtigt Sie zu einem Hochschulstudium in Deutschland? Dann können Sie sich für einen Bachelorstudiengang an der TUM bewerben.
Ihr Schulabschluss berechtigt Sie nicht zu einem Hochschulstudium in Deutschland? Dann können Sie sich nicht direkt für ein Studium an der TUM bewerben. Sie haben aber die Möglichkeit, sich zum Beispiel über das Studienkolleg für ein Studium an einer deutschen Hochschule zu qualifizieren. Informieren Sie sich über das Studienkolleg
Eine Masterzugangsberechtigung ist ein akademischer Abschluss, der den Zugang zu einem Masterstudium an einer deutschen Universität eröffnet. Die häufigste Masterzugangsberechtigung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Die Qualifikationsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang finden Sie in der Fachprüfungs- und Studienordnung.
Generell gilt: Abschlüsse ausländischer Hochschulen müssen mindestens gleichwertig mit einem 3-jährigen (6 Semester) Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule sein, um als Masterzugangsberechtigung anerkannt zu werden. Eine erste Orientierung, ob ein ausländischer Hochschulabschluss den Zugang zu einem Masterstudium in Deutschland erlaubt, bietet die Datenbank anabin.