Visum und Aufenthalt
Viele internationale Studierende an der TUM benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Sobald sie in Deutschland angekommen sind, benötigen sie einen Aufenthaltstitel.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema „Visum und Aufenthalt“ und dazu, wie die TUM Sie dabei unterstützen kann.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die TUM keine Termine bei Botschaften oder Ausländerbehörden vereinbaren und nicht direkt in den Visums- oder Aufenthaltstitelprozess eingreifen kann.
Die rechtzeitige Beantragung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels liegt in der persönlichen Verantwortung der Studierenden.
Die Informationen der TUM Studieninformation dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder eine qualifizierte Beratungsstelle für Aufenthaltsrecht.
Visum (vor der Einreise)
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für die EU-Länder und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige ein Visum als Genehmigung zur Einreise. Für EU-Bürger und einige andere Länder (sog. privilegierte Länder) gelten Ausnahmen.
Hier können Sie herausfinden, ob Sie ein Visum für Deutschland brauchen, um einreisen zu können.
Wenn Sie sich bis zu 90 Tagen in Deutschland aufhalten, kann – je nach Zweck Ihres Aufenthalts – ein Schengen-Visum beantragt werden.
Für Studienaufenthalte, die in der Regel länger als 90 Tage dauern, benötigen Sie jedoch ein nationales Visum für Deutschland.
Hinweis: Ein Schengen-Visum kann nicht in ein Visum fürs Studium umgewandelt werden. Für einen Aufenthalt zu Studienzwecken müssen Sie ein Visum zum Studium oder ein Visum zur Studienplatzsuche beantragen.
Mehr Informationen finden Sie unter “Make it in Germany“ sowie “DAAD“.
Generell sollten Sie das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, die für das Land zuständig ist, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben.
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie hier.
Für viele Länder ist es inzwischen möglich, ein Visum zum Studium oder zur Studienplatzsuche online über das Auslandsportal der Bundesregierung zu beantragen.
Ob diese Möglichkeit auch für Ihr Land verfügbar ist, erfahren Sie über Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Da die Bearbeitungszeiten bei deutschen Auslandsvertretungen oft einige Wochen bis zu mehreren Monaten (im Einzelfall noch länger) betragen und häufig auch lange Wartezeiten für einen Termin erforderlich sind, empfehlen wir Studieninteressierten, sich so früh wie möglich über die Terminvergabe zu informieren und die erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorzubereiten.
Wichtig: Sie müssen nicht auf die Zulassung warten, um mit dem Visumsprozess zu beginnen! Bereits vor Erhalt der Zulassung kann ein Visum zur Studienplatzsuche beantragt werden und dieses Visum kann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umgewandelt werden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter “DAAD“ sowie “Make it in Germany“.
Falls Sie für Ihren Visumsantrag einen Nachweis über Ihre Bewerbung benötigen, können Sie die Anmeldebestätigung in TUMonline herunterladen. Diese steht zur Verfügung, sobald Ihre Bewerbung fristgerecht eingereicht wurde. Eine Anleitung zum Herunterladen der Anmeldebestätigung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass das Visum zur Studienplatzsuche nicht von allen deutschen Auslandsvertretungen angeboten wird. Informieren Sie sich daher bitte unbedingt frühzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat, ob dieses Visum in Ihrem Land erhältlich ist.
Falls Sie bis zum Semesterbeginn noch kein gültiges Visum erhalten, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs und erkundigen Sie sich, ob Sie das Studium später antreten dürfen.
Wenn Sie den Beginn des Studiums auf ein anderes Semester verschieben möchten beziehungsweise müssen, können Sie den Studienplatz ablehnen oder bis zur Einschreibungsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) von der Immatrikulation zurücktreten und sich erneut innerhalb der regulären Bewerbungsfristen bewerben. Die Zulassung bleibt in der Regel erhalten, solange sich keine maßgeblichen Änderungen an den Entscheidungskriterien für die Zulassung zum Studium ergeben haben.
Mehr Informationen zur Studienplatzrückstellung finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Rücktritt von der Immatrikulation finden Sie hier.
Ob und wie das Erlass-Stipendium sich verschieben lässt, erfahren Sie vom Beitragsmanagement beitragsmanagement@.tum.de.