Studienorganisation und Prüfungen

Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche oder eine Beurlaubung beantragt werden.

Wichtig: Beratung

Wichtig: Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten, die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation geeignet sind, in der Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung und an Ihrer Fakultät oder School von den Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen beraten!

Nachteilsausgleich – was ist das?

Ihre Behinderung oder chronischen Erkrankung kann sich auf Ihr Studium im Allgemeinen auswirken. Da zum einen die Anforderungen Ihres Studienfachs inklusive der Prüfungs­bedingungen beachtet werden müssen und zum anderen die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Ansprechpartnern an den Fakultäten bzw. Schools (PDF, 20 KB) in Verbindung zu setzen.

Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten. 

Studierende haben den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeträchtigung haben, allerdings nicht unbedingt in der von ihnen gewünschten Form.

Maßnahmen für Organisation und Durchführung des Studiums

Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen

Beurlaubung

Wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht studierfähig sind, also Ihrem Studium nicht mehr angemessen und wie gewohnt nachgehen können, und wenn absehbar ist, dass diese Phase nicht nur vorübergehend ist, sondern länger anhaltend, kann eine Beurlaubung die geeignete Maßnahme sein. So können Sie sich für ein oder mehr als ein Semester offizi­ell vom Studium „abmelden“ und pausieren, um sich ganz auf Ihre Genesung, zum Beispiel eine Therapie und Reha, zu konzentrieren.

Weitere Informationen zu Beantragung, Fristen etc. finden sie auf der TUM-Seite zur Beurlaubung.

Kontakt: Studium und Beeinträchtigung

TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung


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80333 München

Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber

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