Studienorganisation und Prüfungen
Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche oder eine Beurlaubung beantragt werden.
Wichtig: Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten, die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation geeignet sind, in der Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung und an Ihrer Fakultät oder School von den Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen beraten!
Nachteilsausgleich – was ist das?
Ihre Behinderung oder chronischen Erkrankung kann sich auf Ihr Studium im Allgemeinen auswirken. Da zum einen die Anforderungen Ihres Studienfachs inklusive der Prüfungsbedingungen beachtet werden müssen und zum anderen die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Ansprechpartnern an den Fakultäten bzw. Schools (PDF, 20 KB) in Verbindung zu setzen.
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.
Studierende haben den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeträchtigung haben, allerdings nicht unbedingt in der von ihnen gewünschten Form.
Maßnahmen für Organisation und Durchführung des Studiums
Wenn sich aufgrund Ihrer Behinderung(en) und/oder chronischen Erkrankung(en) Ihr Studienverlauf verzögert, können Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss eine Verlängerung Ihrer Prüfungsfrist beantragen, beispielsweise um ein weiteres Semester.
Reichen Sie entweder das Antragsformular auf Nachteilsausgleich (PDF, 744 KB) oder einen formlosen Antrag ein. Sie müssen in jedem Fall geeignete (fach-)medizinische Atteste oder Gutachten einreichen, die kenntlich machen, weshalb Sie eine Studienzeitverlängerung beantragen.
Hier finden Sie eine Auflistung möglicher weiterer Maßnahmen, die Nachteile im Studium ausgleichen können:
- Individueller Studienplan und Verlängerung von Abschlussfristen (siehe oben „Antrag auf Studienzeitverlängerung“)
- Zulassung zu Veranstaltungen unter Vorbehalt
- Bevorzugte Zulassung zu teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen
- Modifikationen von Anwesenheitspflichten
- Modifikationen im Zusammenhang mit Praktika und Laboren
- Modifikationen im Zusammenhang mit Exkursionen und Auslandsaufenthalten
- Verlegungen von Lehrveranstaltungen (räumlich, zeitlich)
Wichtig: Nachteilsausgleiche sind immer individuell und spezifisch!