Studienorganisation und Prüfungen

Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche oder eine Beurlaubung beantragt werden.

Nachteilsausgleich – was ist das?

Ihre Behinderung oder chronischen Erkrankung kann sich auf Ihr Studium im Allgemeinen auswirken. Da zum einen die Anforderungen Ihres Studienfachs inklusive der Prüfungs­bedingungen beachtet werden müssen und zum anderen die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Ansprechpersonen an den Schools in Verbindung zu setzen.

Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten. 

Studierende haben den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeträchtigung haben, allerdings nicht unbedingt in der von ihnen gewünschten Form.

Wichtig: Beratung

Wichtig: Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten, die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation geeignet sind, in der Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung und an Ihrer School von den Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen beraten!

Beurlaubung und Studienzeitverlängerung

Wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht studierfähig sind, also Ihrem Studium nicht mehr angemessen und wie gewohnt nachgehen können, und wenn absehbar ist, dass diese Phase nicht nur vorübergehend ist, sondern länger anhaltend, kann eine Beurlaubung die geeignete Maßnahme sein. So können Sie sich für ein oder mehr als ein Semester offizi­ell vom Studium „abmelden“ und pausieren, um sich ganz auf Ihre Genesung, zum Beispiel eine Therapie und Reha, zu konzentrieren.

Weitere Informationen zu Beantragung, Fristen etc. finden sie auf der TUM-Seite zur Beurlaubung.

Wenn Sie akut während des Semesters erkranken ist die Gewährung eines Nachteilsausgleich grundsätzlich nicht möglich. Es kommen stattdessen Prüfungsrücktritt und/oder Fristverlängerung/Fristaussetzung in Betracht. Hier wird zum Nachweis eines nicht zu vertretenden Grundes für die Nicht Teilnahme an einer Prüfung oder für die Versäumung einer Frist ebenfalls ein ärztliches Attest benötigt. Daher ist es erforderlich, dass in diesem Fall die am Prüfungstag beziehungsweise in einem konkret zu benennenden Zeitraum vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit tatsächlich und fachlich beschrieben werden damit auf dieser Grundlage das Prüfungsorgan entscheiden kann. Eine konkrete Diagnose kann, muss jedoch nicht angegeben werden. Eine allgemeine Aussage, dass Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist indes nicht ausreichend. Reichen Sie daher entsprechend einen aussagekräftigen schriftlichen Antrag bei Ihrem fachlichen Prüfungsausschuss ein. Im Zweifel kontaktieren Sie die Beratungsangebote!

Downloads

Antragsformular Nachteilsausgleich

Stellen Sie mit diesem Formular einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei dem für Ihren Studiengang zuständigen fachlichen Prüfungsauschuss. 

PDF, 744 KB

Begleitschreiben

Informationen bezüglich des notwendigen Attests für einen Nachteilsausgleich,  welche Sie gern an der Sie behandelnden Praxis aushändigen dürfen.

PDF, 144 KB

Kontakt: Studium und Beeinträchtigung

TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung


Arcisstr. 21
80333 München

Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber

Wir beraten persönlich, telefonisch oder virtuell.

Terminvereinbarung unter
Handicapspam prevention@zv.tum.de

Studienberatung und -information

+49 89 289 22245
studiumspam prevention@tum.de

Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

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