FAQ zum Deutschlandstipendium
Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium an der TUM
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Die FAQ-Seite des BMBF zum Deutschlandstipendium bietet umfangreiche Informationen zu allen allgemeinen Themen.
Auf der Bewerben-Seite des Deutschlandstipendiums an der TUM finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren wie z.B. welche Angaben und Dokumente von Ihnen benötigt werden.
Wenn Sie an der TUM immatrikuliert sind und eine Matrikelnummer der TUM besitzen.
Ebenso können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben, sobald Sie Ihre Bewerbung für einen Studiengang an der TUM abgegeben haben und eine Bewerbernummer erhalten haben.
Sie können nicht ins Programm aufgenommen werden, wenn Sie die Regelstudienzeit überschritten haben, bereits eine leistungsorientierte Förderung von 30€ oder mehr pro Monat erhalten oder an der TUM promovieren.
Ausgeschlossen sind außerdem Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an der TUM ihren Auslandsaufenthalt absolvieren.
Ja, Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an der TUM. Grundlage für die Auswahl ist die Note Ihres letzten Abschlusses.
Wenn Sie ein Angebot für ein Deutschlandstipendium von uns erhalten und dieses annehmen möchten, müssen Sie einen deutschen Wohnsitz und eine deutsche Bankverbindung haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht bis 15. Oktober 2021 nachweisen können, verfällt das Angebot zur Förderung. Kümmern Sie sich daher bitte frühzeitig um diese Voraussetzungen und falls nötig auch um ein Visum.
Die Förderungshöchstdauer ist durch die Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs begrenzt. Die Förderung dauert in der Regel 12 Monate, kann aber grundsätzlich bei einer Wiederbewerbung erneut vergeben werden, solange das Kriterium der Regelstudienzeit erfüllt ist.
Sonderfall individuelle Regelstudienzeit: Das Deutschlandstipendium soll auch in Zeiten der Pandemie eine Unterstützung sein, damit Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen können. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie sich aufgrund der Pandemie über der ursprünglichen Regelstudienzeit in der individuellen Regelstudienzeit befinden. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall im Bewerberformular ein entsprechendes Feld ausfüllen müssen, in dem Sie eine kurze Stellungnahme abgeben. Hierbei ist kurz zu erklären, aus welchen Gründen Sie die ursprüngliche Regelstudienzeit überschreiten.
Nein.
Nein, leider nicht.
Jedes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ist grundsätzlich förderungsfähig. Sie können sich aber jeweils nur an Ihrer eigenen Hochschule für ein Stipendium bewerben.
Ja. Diese spielen insbesondere für die zentrale Auswahlkommission der TUM eine wichtige Rolle. Bei gleicher Qualifikation spielen die Bewerbungsschreiben oftmals eine entscheidende Rolle.
Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben.
Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hochschulausbildung erfolgreich beendet wird. Dies ist der Fall, wenn das Gesamtergebnis des erfolgreichen Studienabschlusses bekannt gegeben wird, jedoch spätestens mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig vorab über das geplante Studienende. WICHTIG: Bachelor und Master werden als getrennte Studiengänge betrachtet! Daher endet das Stipendium zunächst auch mit dem Erbringen der letzten Prüfungsleistung im Bachelor!
Kurze Antwort: Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet.
Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist - wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien - nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.
Ja
Nein, direkte Verpflichtungen gibt es keine. In der Regel gibt es jedes Jahr eine offizielle Urkundenverleihung, bei dem auch einige Förderer anwesend sind. Ein Erscheinen zu dieser Veranstaltung wird ausdrücklich begrüßt, um den Austausch zwischen Wirtschaft und Hochschule zu fördern und eine Ausweitung des Stipendienprogramms zu gewährleisten.
Für Geförderte des Deutschlandstipendiums ist eine gleichzeitige Beschäftigung als Studentische Hilfskraft an der TUM i.d.R. zulässig.
Hier stellt das Deutschlandstipendium eine Ausnahme dar, viele andere Stipendien und Förderprogramme sind nicht mit Hilfskraft-Tätigkeiten kombinierbar.
Es ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und freiwilligen Praktika zu unterscheiden:
Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Das Stipendium wird über den Zeitraum ausbezahlt, der laut Studienordnung vorgesehen ist.
Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden.
Bitte melden Sie Ihr Praktikums-Vorhaben unbedingt vor Antritt/frühzeitig bei uns an!
Benötigte Unterlagen für eine Weiterförderung: Auszug aus der Studienordnung UND Bestätigung der Fakultät über die Pflichtmäßigkeit des Praktikums.
Absolvieren Stipendiaten freiwillige Praktika, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.
Ja, das ist möglich.
Da die Förderung den Ausschlussbetrag von 30€ im Monat übersteigt und leistungsbezogen ist, ist dies ein Ausschlusskriterium. Sie können daher nicht beide finanziellen Förderungen gleichzeitig beziehen.
Einige Stiftungen jedoch erklären sich bereit, für die Förderdauer des Deutschlandstipendiums auf finanzielle Zahlungen zu verzichten – allerdings die ideelle weiterhin zu erteilen. In diesem Fall ist eine Förderung durch das Deutschlandstipendium möglich.
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat*innen gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält; siehe auch BMBF-FAQ.
Nein, das Deutschlandstipendium wird also bei einem ERASMUS-Aufenthalt weiter bezahlt - übrigens auch bei studienrelevanten Auslandspraktika; siehe auch BMBF-FAQ.
Da der DAAD verschiedene Förderungen vornimmt, sind diese im Einzelnen zu prüfen. Als Orientierung gilt: Mobilitätszuschüsse stehen in keiner Konkurrenz zum Deutschlandstipendium. Sollte jedoch eine Förderung zum Lebensunterhalt bestehen, die 30 Euro im Monat beträgt oder übersteigt, kann für diesen Zeitraum kein Deutschlandstipendium überwiesen werden.
Prinzipiell ist nur bei bereits laufenden Stipendien eine "Aussetzung" der Zahlung möglich. In diesen Fällen kann die Auszahlung nach der DAAD-Förderung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wiederaufgenommen werden, vorausgesetzt man setzt sein bisheriges Studium an der TUM fort.
Die Bankdaten werden erst nach der formellen Annahme des Deutschlandstipendiums von den erfolgreichen Bewerber*innen angefordert.
Bitte informieren Sie umgehend die Servicestelle des Deutschlandstipendiums (deutschlandstipendium), damit Bescheide und Zahlungen korrekt ankommen! Sollten selbstverschuldete Gebühren anfallen, übernimmt diese der/die Stipendiat*in selbst. @tum.de